Die Besoldung und Vergütung in der Bundesfinanzverwaltung wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes geregelt. Die aktuellen Regelungen für die jeweiligen Berufsgruppen werden zentral auf den Seiten des Bundesinnenministeriums im Bereich "Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst" veröffentlicht.
Vergütung während der Ausbildung im mittleren oder des Studiums im gehobenen Zolldienst
Während der Ausbildung oder des Studiums erhalten Sie Anwärterbezüge. Diese werden monatlich im Voraus gezahlt. Folgende Anwärtergrundgehälter gelten für den gehobenen und mittleren Vorbereitungsdienst (ohne Gewähr):
Vorbereitungsdienst | Anwärtergrundgehalt (brutto) |
---|---|
gehobener Dienst | 1.744,22 Euro |
mittlerer Dienst | 1.473,37 Euro |
Das Grundgehalt wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.
Weitergehende Informationen über die Bezüge von Anwärterinnen und Anwärtern im Bundesdienst finden Sie über den Bezügerechner des Dienstleistungszentrums des Bundesverwaltungsamts. Auf der Website des Bundesministerium des Innern erhalten Sie ausführliche Informationen über die Besoldung oder Entgeltordnung.