Bildungsabschluss
Sie haben oder erwerben in Kürze das Abitur oder einen zu einem (Fach)Hochschulstudium in Nordrhein-Westfalen berechtigenden Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand.
Hinweise zu den schulischen Bildungsabschlüssen
Staatsangehörigkeit
Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union beziehungsweise von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz.
Sie bieten die Gewähr, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.
Wir erwarten von Ihnen
- Leistungsmotivation
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität
- Durchsetzungsfähigkeit
- Emotionale Stabilität
- Belastbarkeit
- Zielorientiertes Arbeitsverhalten
- Teamfähigkeit
Weitere Voraussetzungen
- Sie sind körperlich fit und gesundheitlich geeignet. Die gesundheitliche Eignung wird in einer amts- oder betriebsärztlichen Untersuchung festgestellt.
- Von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen wird ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt. Es gelten für Sie besondere Bedingungen.
Weitere Informationen für schwerbehinderte und diesen gleichgestellten Menschen - Sie sind nicht vorbestraft und leben in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Sie sind grundsätzlich bereit, Dienstkleidung und eine Waffe zu tragen sowie im Schichtdienst zu arbeiten.
- Sie sind bei Studienbeginn grundsätzlich nicht älter als 49 Jahre.
Einsatz auf einem Zollboot
Haben Sie zusätzlich ein nautisches Patent? Hier finden Sie Hinweise für den Einsatz auf einem Zollboot.
Voraussetzungen für die Tätigkeit auf einem Zollboot oder Zollschiff