Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Schwerbehinderte Menschen

Bewerbung und Beschäftigung

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen oder diesen gleichgestellter Personen sind in der Bundesfinanzverwaltung willkommen. Schwerbehinderte Menschen dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden (§ 164 Abs. 2 SGB IX). Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind mit besonderem Wohlwollen zu begegnen. Bei gleicher Eignung ist schwerbehinderten Menschen der Vorzug zu geben.

Die Arbeitsplätze der Zollverwaltung sind grundsätzlich für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen geeignet. Scheidet aus behinderungsbedingten Gründen eine Tätigkeit im Vollzugsdienst aus, besteht auch eine Verwendungsmöglichkeit in der allgemeinen Verwaltung.

Teilnahme am Auswahlverfahren

Schwerbehinderte Menschen sind grundsätzlich zum Auswahlverfahren zuzulassen, es sei denn, dass sie nach den vorgelegten Unterlagen für eine Verwendung offensichtlich nicht geeignet erscheinen (§ 165 Sätze 2 und 3 SGB IX). Für das schriftliche und mündliche Auswahlverfahren werden nach Art und Schwere der Behinderung Nachteilsausgleiche gewährt. Um diese in Anspruch zu nehmen, sollte vor Teilnahme am schriftlichen Auswahlverfahren eine Kontaktaufnahme zum Ansprechpartner der Einstellungsbehörde (siehe Überschrift "Ansprechpersonen") erfolgen.

Schwerbehindertenvertretung

Jede Bewerbung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen wird der Schwerbehindertenvertretung vorgelegt.
Gern stehen Ihnen die Schwerbehindertenvertretungen für Fragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schwerbehindertenvertretung finden Sie unter der Überschrift Ansprechpersonen.

Eignungsvoraussetzungen

Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen in das Beamtenverhältnis (§ 211 Abs. 1 SGB IX) ist § 5 Bundeslaufbahnverordnung zu beachten. Danach darf von schwerbehinderten Menschen nur "das Mindestmaß an körperlicher Eignung" verlangt werden. Weitergehende Anforderungen sind nicht erforderlich. Im mittleren Zolldienst wird auf die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens verzichtet.

Ansprechpersonen

Zollausbildung

Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Personen können ihre Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten für den Vorbereitungsdienst des mittleren und gehobenen Zolldienstes an die für das Einstellungshauptzollamt zuständigen Ansprechpartner richten.

Ansprechpersonen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (Schwerbehindertenvertretungen)

Kontaktdaten der zuständigen Einstellungshauptzollämter

Verwaltungsinformatik

Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Verwaltungsinformatikdienstes des Bundes richten schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen bitte an:

EinstellungsbehördeAnsprechpersonTelefonnummer
Generalzolldirektion
Direktion I
Frau Beinker0228 303-14364

Höherer Dienst

Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten richten schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen bitte an:

EinstellungsbehördeAnsprechpersonTelefonnummer
Generalzolldirektion
Direktion I
Frau Ballmann0228 303-16602

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen