Schwerbehinderte Menschen
Bewerbung und Beschäftigung
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen oder diesen gleichgestellter Personen sind in der Bundesfinanzverwaltung willkommen. Schwerbehinderte Menschen dürfen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden (§ 164 Abs. 2 SGB IX). Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sind mit besonderem Wohlwollen zu begegnen. Bei gleicher Eignung ist schwerbehinderten Menschen der Vorzug zu geben.
Die Arbeitsplätze der Zollverwaltung sind grundsätzlich für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen geeignet. Scheidet aus behinderungsbedingten Gründen eine Tätigkeit im Vollzugsdienst aus, besteht auch eine Verwendungsmöglichkeit in der allgemeinen Verwaltung.
Teilnahme am Auswahlverfahren
Schwerbehinderte Menschen sind grundsätzlich zum Auswahlverfahren zuzulassen, es sei denn, dass sie nach den vorgelegten Unterlagen für eine Verwendung offensichtlich nicht geeignet erscheinen (§ 165 Sätze 2 und 3 SGB IX). Für das schriftliche und mündliche Auswahlverfahren werden nach Art und Schwere der Behinderung Nachteilsausgleiche gewährt. Um diese in Anspruch zu nehmen, sollte vor Teilnahme am schriftlichen Auswahlverfahren eine Kontaktaufnahme zum Ansprechpartner der Einstellungsbehörde (siehe Überschrift "Ansprechpersonen") erfolgen.
Schwerbehindertenvertretung
Jede Bewerbung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen wird der Schwerbehindertenvertretung vorgelegt.
Gern stehen Ihnen die Schwerbehindertenvertretungen für Fragen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der jeweils zuständigen Schwerbehindertenvertretung finden Sie unter der Überschrift Ansprechpersonen.
Eignungsvoraussetzungen
Bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen in das Beamtenverhältnis (§ 211 Abs. 1 SGB IX) ist § 5 Bundeslaufbahnverordnung zu beachten. Danach darf von schwerbehinderten Menschen nur "das Mindestmaß an körperlicher Eignung" verlangt werden. Weitergehende Anforderungen sind nicht erforderlich. Im mittleren Zolldienst wird auf die Vorlage des Deutschen Sportabzeichens verzichtet.
Ansprechpersonen
Zollausbildung
Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Personen können ihre Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten für den Vorbereitungsdienst des mittleren und gehobenen Zolldienstes an die für das Einstellungshauptzollamt zuständigen Ansprechpartner richten.
Ansprechpersonen für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (Schwerbehindertenvertretungen)
Kontaktdaten der zuständigen Einstellungshauptzollämter
Verwaltungsinformatik
Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Verwaltungsinformatikdienstes des Bundes richten schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen bitte an:
Einstellungsbehörde | Ansprechperson | Telefonnummer |
---|
Generalzolldirektion
Direktion I | Frau Beinker | 0228 303-14364 |
Höherer Dienst
Fragen zu Bewerbungs- und Einstellungsangelegenheiten richten schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen bitte an:
Einstellungsbehörde | Ansprechperson | Telefonnummer |
---|
Generalzolldirektion
Direktion I | Frau Ballmann | 0228 303-16602 |