Vergütung und Besoldung
Die Vergütung und Besoldung in der Bundesfinanzverwaltung wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes geregelt. Die aktuellen Regelungen für die jeweiligen Berufsgruppen werden zentral auf den Seiten des Bundesinnenministeriums im Bereich "Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst" veröffentlicht.
Die Eingangsbesoldung für Beamtinnen und Beamte im höheren Dienst im Amt einer Regierungsrätin oder eines Regierungsrats erfolgt aus der Besoldungsgruppe A 13h und richtet sich nach der jeweils geltenden Bundesbesoldungstabelle zum Bundesbesoldungsgesetz. Das Grundgehalt bemisst sich im Weiteren nach Erfahrungsstufen, deren Aufstieg sich nach bestimmten Dienstzeiten (Erfahrungszeiten) richtet. Die Anerkennung weiterer hauptberuflicher Erfahrungszeiten auf die Erfahrungsstufe wird im Zusammenhang mit der Einstellung individuell geprüft.
Die Dienstposten im Eingangsamt sind gebündelt nach A 13h/A 14 bewertet. Das heißt, auf diesem Dienstposten können Sie bereits zur Oberregierungsrätin oder zum Oberregierungsrat befördert werden. Dienstposten ab Besoldungsgruppe A 15 werden grundsätzlich behördenintern bundesweit ausgeschrieben.
Informationen über die Bezüge im Bundesdienst erhalten Sie durch den Bezügerechner des Dienstleistungszentrums beim Bundesverwaltungsamt.
Bezügerechner
Eine zweijährige Erfahrungszeit wird Ihnen zum Beispiel pauschal für die Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes mit Abschluss des zweiten (Staats-)Examens anerkannt, sodass Sie als Juristin oder Jurist mit erfolgreich abgeschlossenem zweiten Staatsexamen bereits im Zeitpunkt Ihrer Einstellung nach Erfahrungsstufe 2 besoldet würden.
Das Grundgehalt wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.