Die Besoldung in der Bundesfinanzverwaltung wird bundeseinheitlich nach den Bestimmungen für Beamtinnen und Beamten des Bundes geregelt.
Hauptamtlich Lehrende des höheren Dienstes werden in der Besoldungsgruppe A 13h/A 14 eingestellt.
Am Fachbereich Finanzen werden hauptamtlich Lehrende als Professorinnen und Professoren generell nach der Besoldungsgruppe W 2 eingestellt. Es gibt drei Erfahrungsstufen, wobei sich der Aufstieg nach bestimmten Dienstzeiten richtet. Die individuelle Anerkennung von Erfahrungszeiten wird mit der Einstellung geprüft.
Das Grundgehalt wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt.