Hauptamtlich Lehrende werden am Fachbereich Finanzen der Hochschule des Bundes in Münster oder in Rostock für das Studium der Nachwuchskräfte des gehobenen Zolldienstes eingesetzt. Sie können als Professorinnen und Professoren (Besoldungsgruppe W 2) oder als Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe A 13h/A 14 eingestellt werden.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
- Sie sind Volljuristin oder Volljurist (weiblich, männlich, divers) entweder mit Abschluss beider Staatsexamina mindestens mit der Note “befriedigend“ oder alternativ ein juristisches Staatsexamen mit einem Ergebnis von mindestens 7,5 Punkten und einer Gesamtpunktzahl aus beiden Staatsexamina von mindestens 13 Punkten.
- Sie verfügen über pädagogische Eignung.
- Bei einer Professur sind darüber hinaus erforderlich:
- eine juristische Promotion
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis (davon drei Jahre außerhalb der Hochschule gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 5 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen)
- Sie treten jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Für die Lehre sollten Sie vor allem mitbringen:
- Freude an der Vermittlung von Lehrinhalten an junge Erwachsene
- Kommunikationsstärke
- Motivation