Auskünfte zu allgemeinen Fragen
Allgemeine Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen zu allen Bereichen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts sowie zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.
Hinweis zu laufenden Zollverfahren
Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.
Dienststellensuche
Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen
Hinweis zum Meldeportal-Mindestlohn
Zur Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ausschließlich das Meldeportal-Mindestlohn zu verwenden:
Meldeportal-Mindestlohn
Über die hier stehenden Faxnummern sind keine Meldungen möglich. Meldungen, welche an diese Nummern gesendet werden, gehen der zuständigen Stelle bei der Generalzolldirektion nicht zu.
Allgemeine Anfragen von Privatpersonen
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26020
E-Mail: info.privat@zoll.de
Allgemeine Anfragen von Unternehmen
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26030
E-Mail: info.gewerblich@zoll.de
Anfragen zur EORI-Nummer
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26050
E-Mail: info.eori@zoll.de
Weitere Kontaktdaten
Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Fax: +49 228 303-97924
beBPo: Generalzolldirektion
Informationen zur Kommunikation über die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen, z.B. zu den Voraussetzungen der Nutzung, erhalten Sie unter dem untenstehenden Link. Bitte beachten Sie insbesondere den Hinweis zur Nutzungseinschränkung für die Übermittlung elektronischer Dokumente in steuerlichen Angelegenheiten.
Benutzerhinweise beBPo
Anfragen per E-Mail
E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Fragen zu Online-Anwendungen
Für Anwenderfragen und für technische Probleme bei der Nutzung der Online-Anwendungen steht ein zentraler Service Desk zur Verfügung.
Fragen zu Onlineanwendungen
Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer
Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Anfragen auf Englisch (Enquiries)
Telefonische oder schriftliche Auskünfte in englischer Sprache erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Auskunft Zoll.
Anfragen auf Englisch (enquiries in English)
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.