Zoll

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Auskünfte zum Mindestlohn

Anfragen zu den Mitwirkungs-, Melde-, Aufzeichnungs- oder Bereitstellungspflichten nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, deren Einhaltung durch die Zollverwaltung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) geprüft wird, beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll.

Hinweis zu laufenden Zollverfahren

Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.

Dienststellensuche - Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Anfragen von Privatpersonen und Unternehmen

Hinweis zum Meldeportal-Mindestlohn

Zur Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ausschließlich das Meldeportal-Mindestlohn zu verwenden:

Meldeportal-Mindestlohn

Über die hier stehenden Faxnummern sind keine Meldungen möglich. Meldungen, welche an diese Nummern gesendet werden, gehen der zuständigen Stelle bei der Generalzolldirektion nicht zu.

Allgemeine Anfragen von Privatpersonen

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26020
E-Mail: info.privat­@zoll.de

Allgemeine Anfragen von Unternehmen

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26030
E-Mail: info.gewerblich­@zoll.de

Weitere Kontaktdaten

Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Fax: +49 228 303-97924
beBPo: Generalzolldirektion

Zum sicheren Austausch elektronischer Dokumente können Sie die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen nutzen, für deren Verwendung ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) benötigt wird. Nähere Informationen zum eBO und den Voraussetzungen für dessen Nutzung finden Sie hier:

Internetseite zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Anfragen per E-Mail

E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

Anfragen auf Englisch (Enquiries)

Telefonische oder schriftliche Auskünfte in englischer Sprache erteilen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralen Auskunft Zoll.

Anfragen auf Englisch (enquiries in English)

Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen.

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