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Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Bürgerinnen und Bürger der Ukraine können sich mit Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.

Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die gegenwärtig in Deutschland leben, können sich mit allgemeinen Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland, z.B. von Kraftfahrzeugen, an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.

Hinweis zu laufenden Zollverfahren

Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.

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Anfragen ukrainischer Bürgerinnen und Bürger

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26020
E-Mail: info.ukraine­@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd­@zoll.de-mail.de
Fax: +49 228 303-97924

Datenschutz
Datenschutzhinweise für die telefonische Auskunftserteilung durch die Zentrale Auskunft der ZollverwaltungPDF | 155 KB

E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.

Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

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