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Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine

Bürgerinnen und Bürger der Ukraine können sich mit Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.

Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die gegenwärtig in Deutschland leben, können sich mit allgemeinen Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland, z.B. von Kraftfahrzeugen, an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.

Hinweis zu laufenden Zollverfahren

Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.

Dienststellensuche

Anfragen ukrainischer Bürgerinnen und Bürger

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26020
E-Mail: info.ukraine­@zoll.de

Weitere Kontaktdaten

Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Fax: +49 228 303-97924
beBPo: Generalzolldirektion

Zum sicheren Austausch elektronischer Dokumente können Sie die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen nutzen, für deren Verwendung ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) benötigt wird. Nähere Informationen zum eBO und den Voraussetzungen für dessen Nutzung finden Sie hier:

Internetseite zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Anfragen per E-Mail

E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.

Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

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