Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine
Bürgerinnen und Bürger der Ukraine können sich mit Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, die gegenwärtig in Deutschland leben, können sich mit allgemeinen Fragen zur privaten Ein- und Ausfuhr von Waren und deren Zollbehandlung in Deutschland, z.B. von Kraftfahrzeugen, an die Zentrale Auskunft des Zolls wenden.
Hinweis zu laufenden Zollverfahren
Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.
Dienststellensuche
Anfragen ukrainischer Bürgerinnen und Bürger
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26020
E-Mail: info.ukraine@zoll.de
Weitere Kontaktdaten
Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Fax: +49 228 303-97924
beBPo: Generalzolldirektion
Informationen zur Kommunikation über die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen, z.B. zu den Voraussetzungen der Nutzung, erhalten Sie unter dem untenstehenden Link. Bitte beachten Sie insbesondere den Hinweis zur Nutzungseinschränkung für die Übermittlung elektronischer Dokumente in steuerlichen Angelegenheiten.
Benutzerhinweise beBPo
Anfragen per E-Mail
E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer
Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.