Auskünfte an Start-ups
Die Kontaktstelle für Start-Ups bei allgemeinen Fragen mit Zollbezug ist die Zentrale Auskunft Zoll.
Als Kontaktstelle des Zolls für Start-Ups beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll allgemeine fachliche Anfragen mit Zollbezug von Start-Ups, z.B. zum Zoll- und Verbrauchsteuerrecht und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Hinweis zu laufenden Zollverfahren
Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.
Dienststellensuche
Hinweis zum Meldeportal-Mindestlohn
Zur Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ausschließlich das Meldeportal-Mindestlohn zu verwenden:
Meldeportal-Mindestlohn
Über die hier stehenden Faxnummern sind keine Meldungen möglich. Meldungen, welche an diese Nummern gesendet werden, gehen der zuständigen Stelle bei der Generalzolldirektion nicht zu.
Allgemeine Anfragen von Start-Ups
Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Fax: +49 228 303-97924
beBPo: Generalzolldirektion
Zum sicheren Austausch elektronischer Dokumente können Sie die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen nutzen, für deren Verwendung ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) benötigt wird. Nähere Informationen zum eBO und den Voraussetzungen für dessen Nutzung finden Sie hier:
Internetseite zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)
E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
Fragen zu Online-Anwendungen
Für Anwenderfragen und für technische Probleme bei der Nutzung der Online-Anwendungen steht ein zentraler Service Desk zur Verfügung.
Fragen zu Onlineanwendungen
Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer
Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Anfragen auf Englisch (Enquiries in English)
Die Zentrale Auskunft Zoll erteilt telefonische und schriftliche Auskünfte auch in englischer Sprache.
Anfragen auf Englisch (enquiries in English)
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.
Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.