Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Auskünfte an Start-ups

Die Kontaktstelle für Start-Ups bei allgemeinen Fragen mit Zollbezug ist die Zentrale Auskunft Zoll.

Als Kontaktstelle des Zolls für Start-Ups beantwortet die Zentrale Auskunft Zoll allgemeine fachliche Anfragen mit Zollbezug von Start-Ups, z.B. zum Zoll- und Verbrauchsteuerrecht und zur Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Hinweis zu laufenden Zollverfahren

Die zuständigen Hauptzollämter oder Zollämter beantworten Anfragen zu laufenden Zollverfahren bzw. mit Bezug zu bestimmten Zolldienststellen.

Dienststellensuche

Hinweis zum Meldeportal-Mindestlohn

Zur Abgabe der Meldungen nach dem Mindestlohngesetz, Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist ausschließlich das Meldeportal-Mindestlohn zu verwenden:

Meldeportal-Mindestlohn

Über die hier stehenden Faxnummern sind keine Meldungen möglich. Meldungen, welche an diese Nummern gesendet werden, gehen der zuständigen Stelle bei der Generalzolldirektion nicht zu.

Allgemeine Anfragen von Start-Ups

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26035
E-Mail: info.start-up­@zoll.de
De-Mail: auskunft-zoll.gzd­@zoll.de-mail.de
Fax: +49 228 303-97924

Datenschutz
Datenschutzhinweise für die telefonische Auskunftserteilung durch die Zentrale Auskunft der ZollverwaltungPDF | 155 KB

E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

Fragen zu Online-Anwendungen

Für Anwenderfragen und für technische Probleme bei der Nutzung der Online-Anwendungen steht ein zentraler Service Desk zur Verfügung.

Fragen zu Onlineanwendungen

Anfragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer können unter den hier angegebenen Kontaktdaten nicht erteilt werden. Bitte wenden Sie sich an die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Anfragen auf Englisch (Enquiries in English)

Die Zentrale Auskunft Zoll erteilt telefonische und schriftliche Auskünfte auch in englischer Sprache.

Anfragen auf Englisch (enquiries in English)

Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

Erteilte Auskünfte der Zentralen Auskunft Zoll begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen.

Die Zollvorschriften anderer Länder liegen dem deutschen Zoll nicht vor.

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