
Chatbot LinA
Unser Chatbot "LinA" beantwortet rund um die Uhr Ihre Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.
FAQ
Antworten zu bereits häufig gestellten Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer, wie zum Beispiel Höhe der Steuer, Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat, Adressänderungen oder Steuervergünstigungen, finden Sie auf folgender Seite:
Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26010
Fax: +49 228 303-97926
E-Mail: kfz-steuer@zoll.de
beBPo: Generalzolldirektion
Bitte beachten Sie!
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Steuerfall halten Sie bitte Folgendes bereit:
- vollständiger Name des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin
- betreffende Kraftfahrzeugsteuernummer
- zugehöriges Kfz-Kennzeichen
Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden
Datenschutz
Anfragen per E-Mail
E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.
beBPo
Informationen zur Kommunikation über die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen, z.B. zu den Voraussetzungen der Nutzung, erhalten Sie unter dem untenstehenden Link. Bitte beachten Sie insbesondere den Hinweis zur Nutzungseinschränkung für die Übermittlung elektronischer Dokumente in steuerlichen Angelegenheiten.
Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen
Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.
Erteilte Auskünfte der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen.