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Auskünfte zur Kraftfahrzeugsteuer

Allgemeine Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer, zum Beispiel vor Erwerb oder Umrüstung eines Fahrzeugs, zu möglichen Befreiungen und Begünstigungen sowie deren Beantragung, zur Höhe, Berechnung, Zahlungsweise oder Fälligkeit der Steuer, beantworten unser Chatbot LinA sowie die Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer.

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Chatbot LinA

Unser Chatbot "LinA" beantwortet rund um die Uhr Ihre Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer.
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FAQ

Antworten zu bereits häufig gestellten Fragen rund um die Kraftfahrzeugsteuer, wie zum Beispiel Höhe der Steuer, Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat, Adressänderungen oder Steuervergünstigungen, finden Sie auf folgender Seite:

Häufige Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer

Zentrale Auskunft Kraftfahrzeugsteuer

Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 228 303-26010 oder +49 351 44834-550
Fax: +49 228 303-97926
E-Mail: kfz-steuer­@zoll.de
Kontaktformular
Rückruf-Service zur Kraftfahrzeugsteuer
beBPo: Generalzolldirektion

Bitte beachten Sie!
Bei Fragen zu Ihrem konkreten Steuerfall halten Sie bitte Folgendes bereit:

  • vollständiger Name des Fahrzeughalters bzw. der Fahrzeughalterin
  • betreffende Kraftfahrzeugsteuernummer
  • zugehöriges Kfz-Kennzeichen

Postanschrift
Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

Datenschutz
Datenschutzhinweise für die telefonische Auskunftserteilung durch die Zentrale Auskunft der ZollverwaltungPDF | 155 KB

Anfragen per E-Mail

E-Mails mit Anhängen dürfen eine Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten.

beBPo

Zum sicheren Austausch elektronischer Dokumente können Sie die besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) der Zolldienststellen nutzen, für deren Verwendung ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationspostfach (eBO) benötigt wird. Nähere Informationen zum eBO und den Voraussetzungen für dessen Nutzung finden Sie hier:

Internetseite zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)

Diese Tätigkeiten kann der Zoll nicht wahrnehmen

Die Zollverwaltung kann keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte und Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer Fachbehörden beeinflussen.

Erteilte Auskünfte der Zollverwaltung begründen keine Rechtsansprüche und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden rechtlichen Bestimmungen.

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