Unverbindliche Zolltarifauskunft
Benötigen Sie eine unverbindliche Auskunft zur Zolltarifnummer (Warennummer) einer Ware, erhalten Sie diese Information auf telefonische Anfrage, Anfrage per E-Mail oder auf dem Postweg von der Zentralen Auskunft des Zolls.
Unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke (uvZTA)
Eine uvZTA ist eine unverbindliche schriftliche Entscheidung, der zu entnehmen ist, in welche Position der Nomenklatur eine spezifische Ware einzureihen ist und mit welchem Umsatzsteuersatz diese Ware belegt ist. Die Entscheidung wird nur auf Antrag erteilt.
Informationen zur unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke
Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)
Eine vZTA ist eine schriftliche Entscheidung, der zu entnehmen ist, in welchen Nomenklaturcode eine spezifische Ware einzureihen ist. Die Entscheidung wird nur auf Antrag erteilt und ist sowohl für den Inhaber als auch gegenüber den Zollbehörden der Europäischen Union ab dem Tag der Zustellung (Bekanntgabe) für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren bindend.