Ausfuhrzollstelle

Waren, die in einen Nicht-EU-Staat geliefert oder per Post versendet werden, müssen in der Regel bei der zuständigen Zollstelle (Ausfuhrzollstelle) angemeldet werden.

In der folgenden Suche ermitteln Sie die Ausfuhrzollstelle, welche für Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz oder den Verlade- bzw. Verpackungsort der Ware zuständig ist.