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Verpflichtete können mittels des Kontaktformulars sowie über die Hotline für Verpflichtete mit der FIU in Kontakt treten.
Hotline für Verpflichtete: + 49 (0) 228 303-26070
Weiterhin ist die FIU wie folgt erreichbar:
Fax: +49 (0) 228 303-98539
E-Mail: info.fiu @zoll.de
Anschrift:
Financial Intelligence Unit
Postfach 85 05 55
51030 KölnEine (telefonische) Beratung, die einer Rechtsberatung gleichkommen würde, darf die FIU leider nicht geben. Um Verständnis diesbezüglich wird gebeten.
Ausführliche Informationen stehen Ihnen unter www.fiu.bund.de zur Verfügung.
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Haben Sie Fragen zu ATLAS oder Probleme bei der Nutzung, so steht Ihnen rund um die Uhr der Service Desk ITZBund zur Verfügung.
Telefon: 0800 8007 5451
Telefon: 0049 22899 680 8480 (aus dem Ausland)Bitte stellen Sie, je nach Sachverhalt, folgende Informationen bereit:
- Verfahrensbereich/Anwendung (z.B. Einfuhr/Zollbehandlung)
- Registriernummer/MRN oder Nachrichtennummer
- Vollständige Fehlermeldung
- Beteiligte ATLAS-Zollstelle
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Sie sind Schulabgänger und haben Ihren Abschluss oder stehen kurz davor? Sie wollen in einer Verwaltung mit vielfältigen Einsatzgebieten Karriere machen? Finden Sie die passende Dienststelle zu Ihrem persönlichen Anliegen.
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Wenn Sie spezielle Fragen zur Grenzvollstreckung haben, finden Sie hier den Kontakt zur Zentralen Vollstreckungsstelle für Grenzausschreibungen (ZVStG) beim Hauptzollamt Potsdam.
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Haben Sie spezielle Fragen zur Zoll-Auktion oder Probleme bei deren Durchführung (Registrierung, Gebotsabgabe, E-Mail-Versand), so informieren Sie uns bitte darüber.
E-Mail: redaktion @zoll-auktion.de
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In der folgenden Übersicht finden Sie die Ansprechperson des Zolls für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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Für die Zollverwaltung nimmt die Ansprechperson für Korruptionsvorsorge der Generalzolldirektion, Herr Regierungsdirektor Günter Esser, Hinweise, die vermeintlich korruptes Verhalten von Zollbediensteten beinhalten (zum Beispiel Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit), zentral entgegen.
Herr Esser steuert, soweit nicht selbst zuständig, Ihre Anfragen und Hinweise innerhalb der Zollverwaltung an die gegebenenfalls zuständigen Ansprechpersonen für Korruptionsvorsorge der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter.Für allgemeine Auskünfte, zum Beispiel zur Kfz-Steuer, zum Mindestlohn oder allgemeine Zollfragen von Privatpersonen oder Unternehmen, wenden Sie sich bitte an die dafür vorgesehenen Auskunftsstellen der Zollverwaltung.
Auskunftsstellen der Zollverwaltung
Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit richten Sie bitte unmittelbar an das für Sie zuständige Hauptzollamt.
Ansprechperson für die Bekämpfung von SchwarzarbeitWerden Herrn Esser Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet er nach Maßgabe der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 die Dienststellenleitung; gegebenenfalls erfolgt eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. In jedem Fall werden Ihre Hinweise mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt.
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004
Bitte beachten Sie, dass nach der oben genannten Richtlinie kein Anspruch auf Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung oder Ermittlung aufgrund eines Hinweises besteht.
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Hinweisgebende Personen (sogenannte Whistleblower) können Informationen über Verstöße, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Zollverwaltung oder die sie im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Zollverwaltung erlangt haben, an die zentrale interne Meldestelle "Hinweisgeberschutz Zoll", die im Referat DI.A.4 - Compliance der Generalzolldirektion eingerichtet ist, melden.
Gemäß § 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können hinweisgebende Personen demnach sein:
- aktive und ehemalige Beschäftigte der Zollverwaltung (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte)
- Nachwuchskräfte
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Bewerberinnen und Bewerber
- Arbeitskräfte externer Unternehmen, die für die Zollverwaltung Leistungen erbringen (zum Beispiel Reinigungskräfte, externe Beraterinnen und Berater sowie IT-Dienstleistende)
Unter den Anwendungsbereich des HinSchG fallen nur Rechtsverstöße, die im Einzelnen in § 2 HinSchG aufgeführt sind.
Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen. In diesen Fällen ist die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 38 HinSchG).
Die interne Meldestelle "Hinweisgeberschutz Zoll" behandelt alle Hinweise mit der gebotenen Vertraulichkeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen.
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Ansprechperson für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Deutschland sind neben den Stellen, die Auskunft zum Mindestlohn geben, auch die Sozialpartner in Deutschland.
Auskunft zum Mindestlohn, zur Entsendung oder zur Überlassung von Arbeitnehmenden erhalten Sie bei diesen Stellen:
Anfragen zu allgemeinen Arbeitsbedingungen werden durch die Mindestlohn-Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter den nachfolgenden Erreichbarkeiten beantwortet:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Mindestlohn-Hotline
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 20:00 Uhr
Telefon: +49 (0)30 60280028
E-Mail: mindestlohn @buergerservice.bund.deBeschäftigte aus mittel- und osteuropäischen Ländern auf dem deutschen Arbeitsmarkt erhalten über das Portal des Deutschen Gewerkschaftsbundes Zugang zu Beratung und Unterstützung.
Portal des Deutschen Gewerkschaftsbundes
Adressen von wichtigen Sozialpartnern in Deutschland
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Die Aufgabe der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion besteht darin, das Sanktionsrecht der Europäischen Union in Deutschland durchzusetzen.
Bei der ZfS können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße von Personen/Personengesellschaften gegen Sanktionsbeschränkungen abgegeben werden (§ 15 Sanktionsdurchsetzungsgesetz).
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Ihre Hinweise zur Website nimmt die Internetredaktion gern entgegen.
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