Allgemeine Fragen zur Financial Intelligence Unit (FIU)
Verpflichtete können mittels des Kontaktformulars sowie über die Hotline für Verpflichtete mit der FIU in Kontakt treten.
Kontaktformular
Hotline für Verpflichtete: + 49 (0) 228 303-26070
Weiterhin ist die FIU wie folgt erreichbar:
Fax: +49 (0) 228 303-98539
E-Mail: info.fiu@zoll.de
Anschrift:
Financial Intelligence Unit
Postfach 85 05 55
51030 Köln
Eine (telefonische) Beratung, die einer Rechtsberatung gleichkommen würde, darf die FIU leider nicht geben. Um Verständnis diesbezüglich wird gebeten.
Ausführliche Informationen stehen Ihnen unter www.fiu.bund.de zur Verfügung.
Fragen zu ATLAS
Haben Sie Fragen zu ATLAS oder Probleme bei der Nutzung, so steht Ihnen rund um die Uhr der Service Desk ITZBund zur Verfügung.
Telefon: 0800 8007 5451
Telefon: 0049 22899 680 8480 (aus dem Ausland)
Kontaktformular des ITZBund
Bitte stellen Sie, je nach Sachverhalt, folgende Informationen bereit:
- Verfahrensbereich/Anwendung (z.B. Einfuhr/Zollbehandlung)
- Registriernummer/MRN oder Nachrichtennummer
- Vollständige Fehlermeldung
- Beteiligte ATLAS-Zollstelle
Fragen zur Ausbildung
Sie sind Schulabgänger und haben Ihren Abschluss oder stehen kurz davor? Sie wollen in einer Verwaltung mit vielfältigen Einsatzgebieten Karriere machen? Finden Sie die passende Dienststelle zu Ihrem persönlichen Anliegen.
Ausbildung beim Zoll
Fragen zur Grenzvollstreckung
Wenn Sie spezielle Fragen zur Grenzvollstreckung haben, finden Sie hier den Kontakt zur Zentralen Vollstreckungsstelle für Grenzausschreibungen (ZVStG) beim Hauptzollamt Potsdam.
E-Mail: bengali.hza-potsdam@zoll.bund.de
Fragen zur Zoll-Auktion
Haben Sie spezielle Fragen zur Zoll-Auktion oder Probleme bei deren Durchführung (Registrierung, Gebotsabgabe, E-Mail-Versand), so informieren Sie uns bitte darüber.
E-Mail: redaktion@zoll-auktion.de
Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit
In der folgenden Übersicht finden Sie die Ansprechperson des Zolls für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Ansprechperson
Ansprechperson für Hinweise auf Korruption in der Zollverwaltung
Für die Zollverwaltung nimmt die Ansprechperson für Korruptionsprävention der Generalzolldirektion, Frau Oberregierungsrätin Dr. Angelina Stadler, Hinweise, die vermeintlich korruptes Verhalten von Zollbediensteten beinhalten (zum Beispiel Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit), zentral entgegen.
Frau Dr. Stadler steuert, soweit nicht selbst zuständig, Ihre Anfragen und Hinweise innerhalb der Zollverwaltung an die gegebenenfalls zuständigen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter.
Für allgemeine Auskünfte, zum Beispiel zur Kfz-Steuer, zum Mindestlohn oder allgemeine Zollfragen von Privatpersonen oder Unternehmen, wenden Sie sich bitte an die dafür vorgesehenen Auskunftsstellen der Zollverwaltung.
Auskunftsstellen der Zollverwaltung
Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit richten Sie bitte unmittelbar an das für Sie zuständige Hauptzollamt.
Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit
Werden Frau Dr. Stadler Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet sie nach Maßgabe der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 die Dienststellenleitung; gegebenenfalls erfolgt eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. In jedem Fall werden Ihre Hinweise mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt.
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004
Bitte beachten Sie, dass nach der oben genannten Richtlinie kein Anspruch auf Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung oder Ermittlung aufgrund eines Hinweises besteht.
Datenschutzerklärung
Informationen zur Korruptionsprävention in der Zollverwaltung
Interne Meldestelle "Hinweisgeberschutz Zoll"
Hinweisgebende Personen (sogenannte Whistleblower) können Informationen über Verstöße, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Zollverwaltung oder die sie im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit bei der Zollverwaltung erlangt haben, an die zentrale interne Meldestelle "Hinweisgeberschutz Zoll", die im Referat DI.A.4 - Compliance der Generalzolldirektion eingerichtet ist, melden.
Gemäß § 1 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) können hinweisgebende Personen demnach sein:
- aktive und ehemalige Beschäftigte der Zollverwaltung (Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte)
- Nachwuchskräfte
- Praktikantinnen und Praktikanten
- Bewerberinnen und Bewerber
- Arbeitskräfte externer Unternehmen, die für die Zollverwaltung Leistungen erbringen (zum Beispiel Reinigungskräfte, externe Beraterinnen und Berater sowie IT-Dienstleistende)
Unter den Anwendungsbereich des HinSchG fallen nur Rechtsverstöße, die im Einzelnen in § 2 HinSchG aufgeführt sind.
Ein Schutz für hinweisgebende Personen besteht allerdings nicht für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Weitergabe unrichtiger Informationen. In diesen Fällen ist die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens verpflichtet (§ 38 HinSchG).
Die interne Meldestelle "Hinweisgeberschutz Zoll" behandelt alle Hinweise mit der gebotenen Vertraulichkeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen.
HinweisgeberschutzgesetzPDF | 465 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Hinweisgeberschutz-RichtliniePDF | 757 KB | Datei ist nicht barrierefrei
Datenschutzerklärung
Die interne Meldestelle "Hinweisgeberschutz Zoll" erreichen Sie per E-Mail (besonders geschütztes Postfach), über das Kontaktformular, per Telefon oder auf dem Postweg.
E-Mail: hinweisgeberschutz-zoll.gzd@zoll.bund.de
Kontaktformular "Hinweisgeberschutz Zoll"
Telefon: +49 228 303-11414
Postanschrift:
Frau
Oberregierungsrätin Dr. Stadler o.V.i.A.
-Vertraulich-
Generalzolldirektion
Bergisch Gladbacher Straße 837
51069 Köln
Informationen zum Hinweisgeberschutz in der Zollverwaltung
Ansprechperson für die Entsendung von Arbeitnehmern
Ansprechperson für die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Deutschland sind neben den Stellen, die Auskunft zum Mindestlohn geben, auch die Sozialpartner in Deutschland.
Hinweise an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
Die Aufgabe der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion besteht darin, das Sanktionsrecht der Europäischen Union in Deutschland durchzusetzen.
Bei der ZfS können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße von Personen/Personengesellschaften gegen Sanktionsbeschränkungen abgegeben werden (§ 15 Sanktionsdurchsetzungsgesetz).
Kontaktformular zur Hinweisannahme
Kontakt zur Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
Die ZfS erreichen Sie auch wie folgt:
Telefon:
+ 49 228 303-0
Postanschrift:
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Bergisch-Gladbacher-Straße 837
51069 Köln
Weitere Hinweise an den Zoll
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