Verpflichtete können mittels des Kontaktformulars sowie über die Hotline für Verpflichtete mit der FIU in Kontakt treten.
Kontaktformular
Hotline für Verpflichtete: + 49 (0) 228 303-26070
Weiterhin ist die FIU wie folgt erreichbar:
Fax: +49 (0) 228 303-98539
E-Mail: info.fiu@zoll.de
Anschrift:
Financial Intelligence Unit
Postfach 85 05 55
51030 Köln
Eine (telefonische) Beratung, die einer Rechtsberatung gleichkommen würde, darf die FIU leider nicht geben. Um Verständnis diesbezüglich wird gebeten.
Ausführliche Informationen stehen Ihnen unter www.fiu.bund.de zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zu ATLAS oder Probleme bei der Nutzung, so steht Ihnen rund um die Uhr der Service Desk ITZBund zur Verfügung.
Telefon: 0800 8007 5451
Telefon: 0049 22899 680 8480 (aus dem Ausland)
Kontaktformular des ITZBund
Bitte stellen Sie, je nach Sachverhalt, folgende Informationen bereit:
- Verfahrensbereich/Anwendung (z.B. Einfuhr/Zollbehandlung)
- Registriernummer/MRN oder Nachrichtennummer
- Vollständige Fehlermeldung
- Beteiligte ATLAS-Zollstelle
Sie sind Schulabgänger und haben Ihren Abschluss oder stehen kurz davor? Sie wollen in einer Verwaltung mit vielfältigen Einsatzgebieten Karriere machen? Finden Sie die passende Dienststelle zu Ihrem persönlichen Anliegen.
Ausbildung beim Zoll
Haben Sie spezielle Fragen zur Zoll-Auktion oder Probleme bei deren Durchführung (Registrierung, Gebotsabgabe, E-Mail-Versand), so informieren Sie uns bitte darüber.
E-Mail: redaktion@zoll-auktion.de
In der folgenden Übersicht finden Sie die Ansprechperson des Zolls für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Ansprechperson
Für die Zollverwaltung nimmt die Ansprechperson für Korruptionsprävention der Generalzolldirektion, Frau Oberregierungsrätin Dr. Angelina Stadler, Hinweise, die vermeintlich korruptes Verhalten von Zollbediensteten beinhalten (zum Beispiel Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit), zentral entgegen.
Frau Dr. Stadler steuert, soweit nicht selbst zuständig, Ihre Anfragen und Hinweise innerhalb der Zollverwaltung an die gegebenenfalls zuständigen Ansprechpersonen für Korruptionsprävention der Hauptzollämter und Zollfahndungsämter.
Für allgemeine Auskünfte, zum Beispiel zur Kfz-Steuer, zum Mindestlohn oder allgemeine Zollfragen von Privatpersonen oder Unternehmen, wenden Sie sich bitte an die dafür vorgesehenen Auskunftsstellen der Zollverwaltung.
Auskunftsstellen der Zollverwaltung
Hinweise auf illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit richten Sie bitte unmittelbar an das für Sie zuständige Hauptzollamt.
Ansprechperson für die Bekämpfung von Schwarzarbeit
Werden Frau Dr. Stadler Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet sie nach Maßgabe der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 die Dienststellenleitung; gegebenenfalls erfolgt eine Mitteilung an die Strafverfolgungsbehörden. In jedem Fall werden Ihre Hinweise mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt.
Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004
Bitte beachten Sie, dass nach der oben genannten Richtlinie kein Anspruch auf Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung oder Ermittlung aufgrund eines Hinweises besteht.
Datenschutzerklärung
Informationen zur Korruptionsprävention in der Zollverwaltung
Die Aufgabe der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion besteht darin, das Sanktionsrecht der Europäischen Union in Deutschland durchzusetzen.
Bei der ZfS können Hinweise über potenzielle oder tatsächliche Verstöße von Personen/Personengesellschaften gegen Sanktionsbeschränkungen abgegeben werden (§ 15 Sanktionsdurchsetzungsgesetz).
Kontaktformular zur Hinweisannahme
Kontakt zur Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS)
Die ZfS erreichen Sie auch wie folgt:
Telefon:
+ 49 228 303-0
Postanschrift:
Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Bergisch-Gladbacher-Straße 837
51069 Köln