Zoll

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Schwarzarbeit

Illegal Beschäftigte und ihre Auftraggebende schädigen alle: Sie betrügen die Sozialversicherung, hinterziehen Steuern, gefährden Arbeitsplätze. Kein Unternehmen, das seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich beschäftigt, kann gegen Schwarzarbeiter konkurrieren.

Die Zöllnerinnen und Zöllner der "Finanzkontrolle Schwarzarbeit" gehen erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Sie prüfen, ob Arbeitgebende ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder ggf. ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Der Zoll hat im vergangenen Jahr branchenübergreifend rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und über 101.000 Strafverfahren eingeleitet. Dabei stellten die Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen der straf– und bußgeldrechtlichen Ermittlungen eine Schadenssumme von rund 615 Millionen Euro fest.

Die Zöllnerinnen und Zöllner prüfen dabei in allen Branchen, hauptsächlich aber dort, wo Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung erfahrungsgemäß besonders häufig vorkommen. In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass es im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung organisierte Formen der Schwarzarbeit gibt, die inzwischen auch vor den Grenzen Deutschlands keinen Halt mehr machen. Die hier tätigen Banden sind europaweit organisiert, sie arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Darüber hinaus hat der Zoll es zunehmend mit organisierter Kriminalität und organisierten kriminellen Strukturen zu tun, gegen die er ebenfalls intensiv vorgeht.

Statistik

Im Diagramm sind die durchgeführten Arbeitgeberprüfungen der vergangenen drei Jahre dargestellt.

Prüfungen von Arbeitgebern

Bildbeschreibung

Ermittlungsverfahren wegen Straftaten

Sachverhalt202320222021
Prüfungen von Arbeitgebern42.63153.18248.064

Zoll im Einsatz

Drei besondere Sachverhalte aus dem Jahr 2023 werden im Folgenden näher beleuchtet.

Zöllner verhängt Bußgeld Bild / Video 1/3 Hohes Bußgeld: Das Hauptzollamt Bielefeld verhängte gegen den 60-jährigen Geschäftsführer einer Firma im Bereich der häuslichen Rundumbetreuung von Senioren aus dem Raum Paderborn einen Bußgeldbescheid in Höhe von 2,5 Millionen Euro wegen Mindestlohnunterschreitung.

Video

Textversion: Schwarzarbeit - Zolljahresstatistik 2023

Der Zoll hat im vergangenen Jahr fast 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und über 100.000 Strafverfahren eingeleitet.

Durch unsere Prüfungen stellen wir sicher, dass alle Arbeitnehmer richtig zur Sozialversicherung angemeldet sind, dass die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge richtig für sie abführen und dass jeder Arbeiter den Mindestlohn erhält.

Alle Beschäftigten haben Anspruch auf den Lohn, der ihnen zusteht! Deswegen geht der Zoll gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vor.

Weitere Informationen

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

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