Wenn Sie in Deutschland in einem Dienstverhältnis stehen, ist Ihr Arbeitslohn in der Regel steuerpflichtig. Die Höhe der zu entrichtenden Lohnsteuer berechnet sich nach dem Bruttoarbeitslohn. Die Pflicht, die zu entrichtende Lohnsteuer zu berechnen, einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen, hat der Gesetzgeber auf Ihren Arbeitgeber übertragen.
Die Lohnsteuer ist keine eigene Steuer, sondern eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Lohnsteuer unterliegt grundsätzlich jeder Arbeitslohn, gleichgültig in welcher Form (Barvergütung, Sachbezug, geldwerter Vorteil) Sie ihn erhalten.
Wenn Sie in Deutschland in einem geringfügig entlohnten oder kurzfristigen Beschäftigungsverhältnis stehen, kann der Arbeitgeber hinsichtlich der Besteuerung des Arbeitslohns abweichende Sonderregelungen anwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dann eine pauschale Versteuerung des Arbeitslohns durch Ihren Arbeitgeber möglich.