Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Tarifverträge der einzelnen Branchen unterschiedliche Regelungen vorsehen. So gilt zum Beispiel nach dem Tarifvertrag über den Mindestlohn im Baugewerbe der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.
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