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Welchen Branchenmindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bekomme ich, wenn ich an einem anderen Ort als dem Ort meiner Einstellung eingesetzt oder beschäftigt werde?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Tarifverträge der einzelnen Branchen unterschiedliche Regelungen vorsehen. So gilt zum Beispiel nach dem Tarifvertrag über den Mindestlohn im Baugewerbe der Mindestlohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Mindestlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Mindestlohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Mindestlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind.

Weitere Informationen zum Thema:

Mindestlohn nach dem AEntG, Lohnuntergrenze nach dem AÜG

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