Dienstausweise der Zollverwaltung
Beschäftigte der Zollverwaltung mit regelmäßigem Außenkontakt besitzen einen Dienstausweis und ggf. eine Dienstmarke.
Wenn Sie Zweifel an der Legitimation einer oder eines Beschäftigten der Zollverwaltung oder der Echtheit des vorgezeigten Ausweises haben, wenden Sie sich bitte an die Zolldienststelle der angeblichen Zollbeamtin oder des angeblichen Zollbeamten.
Bei verdächtigen Personen oder einer Gefahr wählen Sie bitte den polizeilichen Notruf 110.
Bei Maßnahmen an der Haustür lassen Sie die Person während des Telefonates vor der abgesperrten Tür warten. Auf der Straße oder im Gelände suchen Sie sich Unterstützung in nahegelegenen Geschäften oder sprechen Sie andere Personen an, wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der auftretenden Personen haben.
Erkennungsmerkmale eines Dienstausweises
Der Dienstausweis in Papierform zeichnet sich durch folgende Eigenschaften ab:
Trägermaterial: Sicherheitspapier mit Wasserzeichen in Form eines stilisierten Bundesadlers (aufgefaltet im Durchlicht sichtbar)
Abmessungen: 148 x 105mm (aufgefaltet)
Drucktechnik: Offsetdruck, Zierlinien in den Farben Grau und Grün
Ausstellungstechnik: konventionelles Lichtbild mit variierenden Lichtbildsicherungen

Im Muster wurde der Ausweis durch die Generalzolldirektion ausgegeben. Daneben sind Hauptzollämter und Zollfahndungsämter ausstellende Behörden.