Unabhängig davon, ob Zölle und Steuern anfallen, unterliegt die Einfuhr von Post- und Kuriersendungen aus bestimmten Drittländern Einschränkungen. Bevor Sie also beispielsweise im Internet Waren aus einem Land außerhalb der EU bestellen, sollten Sie diese außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen prüfen.
Embargomaßnahmen
Embargomaßnahmen verbieten beispielsweise die Einfuhr einiger Güter aus bestimmten Ländern bzw. schreiben Genehmigungspflichten vor. Von gelisteten Personen dürfen keine Güter erworben werden.
Weitere Informationen über länderbezogene Embargomaßnahmen, gelistete Personen und Organisationen sowie zu beachtende Beschränkungen bei der Wareneinfuhr finden Sie unter folgenden Links in den Fachthemen.