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Folterwerkzeuge im Postverkehr

Für Post- oder Kuriersendungen aus einem Nicht-EU-Staat sind diverse Verbote zu beachten - unter anderem betrifft dies die Regelungen der sogenannten Anti-Folter-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/125).

Diese regelt den Handel mit Gütern, die für Folgendes verwendet werden könnten:

  • zur Vollstreckung der Todesstrafe
  • zum Zweck der Folter
  • für andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Die Verordnung enthält im Anhang II eine Güterliste für Waren, die ausschließlich zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe dienen. Diese Güter dürfen deshalb nicht in die Europäische Union eingeführt bzw. versendet werden, wie zum Beispiel:

  • Peitschen mit mehreren Riemen
  • bestimmte Elektroschockgeräte

Weitere Informationen zu Folterwerkzeugen in den Fachthemen

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