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Schutz des Kulturgutes

Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen.

Bei Post- und Kuriersendungen aus einem Nicht-EU-Staat sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union sind daher dieselben kulturgutrechtlichen Vorschriften einzuhalten, wie wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat wieder in die Europäische Union einreisen.

Näheres hierzu erfahren Sie im Bereich "Rückkehr aus Nicht-EU-Staaten".

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