Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat

Was muss ich bei einer Rohdiamantensendung aus einem Nicht-EU-Staat beachten?

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt und die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten beschränkt. Aufgrund der Beschränkungen des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses ist der "Handel" mit Rohdiamanten nur noch mit gültigem Kimberley-Zertifikat (Zertifikat) und zwischen Teilnehmerstaaten am Kimberley-Prozess möglich. Das heißt, Sie benötigen für die Zusendung bzw. das Verbringen von Rohdiamanten aus einem anderen Teilnehmerstaat ein gültiges Zertifikat.

Das Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für die Rohdiamantensendung die Einhaltung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses bestätigt.

Weitere Informationen zum Kimberley-Prozess in den Fachthemen

Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönlands wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und gilt als ein Teilnehmerstaat. Dieser verfügt über mehrere Gemeinschaftsbehörden, die für die Rohdiamantenprüfungen und die Bestätigungen der Zertifikate zuständig sind.

Wann ist die Zusendung von Rohdiamanten zulässig?

Sie ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn

  • die Rohdiamanten von einem Zertifikat im Original begleitet werden, dessen Gültigkeit von einer zuständigen Behörde eines Teilnehmerstaats bestätigt wurde,
  • die Rohdiamanten sich in einem versiegelten Behältnis befinden, dessen Versiegelung unverletzt ist, und
  • das Zertifikat die Sendung, zu der es gehört, eindeutig ausweist.

Brauche ich auch bei geringer Menge oder bei geringem Wert der Rohdiamanten ein Kimberley-Zertifikat?

Weil der "Handel" mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbunden werden soll, existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für Rohdiamanten.

Bitte beachten Sie!

Verstöße gegen das Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses werden ahndungsrechtlich verfolgt.

Wo und wie wird das Kimberley-Zertifikat bestätigt?

Die Rohdiamantensendungen, deren Bestimmungsland die Bundesrepublik Deutschland ist, sind zur deutschen Gemeinschaftsbehörde, der "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" beim Zollamt Idar-Oberstein, zu befördern. Dort werden die physische Kontrolle der Rohdiamanten und die Bestätigung des Zertifikats für die Einfuhr vorgenommen. Nachdem die "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" das Zertifikat bestätigt hat, kann unter Beachtung der zollrechtlichen Bestimmungen die "normale" zollrechtliche Behandlung der Rohdiamanten bei jeder Zollstelle in der Union erfolgen.

Hinweis

Bei der Zusendung von Rohdiamanten aus Grönland sind besondere Regelungen zu beachten!
Nähere Informationen zu den Besonderheiten bei der Zusendung von Rohdiamanten aus Grönland erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen deutschen Gemeinschaftsbehörde.

Weitere Informationen zum Versenden von Rohdiamanten in den Fachthemen

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen