Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat
Was muss ich bei einer Rohdiamantensendung aus einem Nicht-EU-Staat beachten?
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt und die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten beschränkt. Aufgrund der Beschränkungen des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses ist der "Handel" mit Rohdiamanten nur noch mit gültigem Kimberley-Zertifikat (Zertifikat) und zwischen Teilnehmerstaaten am Kimberley-Prozess möglich. Das heißt, Sie benötigen für die Zusendung bzw. das Verbringen von Rohdiamanten aus einem anderen Teilnehmerstaat ein gültiges Zertifikat.
Das Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für die Rohdiamantensendung die Einhaltung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses bestätigt.
Weitere Informationen zum Kimberley-Prozess in den Fachthemen
Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönlands wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und gilt als ein Teilnehmerstaat. Dieser verfügt über mehrere Gemeinschaftsbehörden, die für die Rohdiamantenprüfungen und die Bestätigungen der Zertifikate zuständig sind.
Wann ist die Zusendung von Rohdiamanten zulässig?
Sie ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn
Brauche ich auch bei geringer Menge oder bei geringem Wert der Rohdiamanten ein Kimberley-Zertifikat?
Weil der "Handel" mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbunden werden soll, existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für Rohdiamanten.
Verstöße gegen das Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses werden ahndungsrechtlich verfolgt.
Wo und wie wird das Kimberley-Zertifikat bestätigt?
Die Rohdiamantensendungen, deren Bestimmungsland die Bundesrepublik Deutschland ist, sind zur deutschen Gemeinschaftsbehörde, der "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" beim Zollamt Idar-Oberstein, zu befördern. Dort werden die physische Kontrolle der Rohdiamanten und die Bestätigung des Zertifikats für die Einfuhr vorgenommen. Nachdem die "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" das Zertifikat bestätigt hat, kann unter Beachtung der zollrechtlichen Bestimmungen die "normale" zollrechtliche Behandlung der Rohdiamanten bei jeder Zollstelle in der Union erfolgen.
Bei der Zusendung von Rohdiamanten aus Grönland sind besondere Regelungen zu beachten!
Nähere Informationen zu den Besonderheiten bei der Zusendung von Rohdiamanten aus Grönland erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen deutschen Gemeinschaftsbehörde.
Weitere Informationen zum Versenden von Rohdiamanten in den Fachthemen