Pflanzen und Pflanzenprodukte
Für Kleinsendungen von Pflanzen und Pflanzenprodukten, die an Privatpersonen verschickt werden und zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, gelten die gleichen pflanzenschutzrechtlichen Regelungen wie im Reiseverkehr.
Pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen im Reiseverkehr
Pflanzenschutzmittel
Für Kleinsendungen von Pflanzenschutzmitteln durch Privatpersonen gelten die gleichen Vorschriften, die auch für die gewerbsmäßige Einfuhr zu beachten sind. Weitere Informationen erhalten Sie daher im Bereich Unternehmen.