Bei Sendungen im Postverkehr aus einem Land außerhalb der Europäischen Union sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union sind dieselben waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten wie bei der Rückkehr aus Nicht-EU-Staaten.
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der waffenrechtlich zuständigen Behörde, ob der beabsichtigte Postversand von Waffen oder Munition zulässig ist und ob waffenrechtliche Dokumente erforderlich sind.
Näheres hierzu erfahren Sie im Bereich "Rückkehr aus Nicht-EU-Staaten".