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Sendung beim Zollamt

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Sendung beim Zollamt

Für Warensendungen aus einem Nicht-EU-Staat wird die Zollanmeldung normalerweise von den Beförderern in einer der zentralen Abfertigungsstellen stellvertretend für den Sendungsempfänger erstellt. Nachdem die Sendung durch den Zoll freigegeben wurde, wird sie direkt an den Empfänger ausgeliefert. Die Einfuhrabfertigung erfolgt in der Regel anhand der übermittelten elektronischen Daten der absendenden Postgesellschaft des Drittlands. Wenn die Sendung aufgrund von fehlerhaften oder unvollständigen Daten nicht angemeldet werden kann, wird die Postsendung von der Deutschen Post AG an das für den Wohnort des Empfängers zuständige Zollamt weitergeleitet. Hierüber wird der Sendungsempfänger von der Deutschen Post AG schriftlich informiert.

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie Ihre Postsendung beim Zollamt abgefertigt werden kann.

ATLAS-IMPOST (Importabfertigung von Post- und Kuriersendungen)

Mit der Fachanwendung ATLAS-IMPOST können Unternehmen, aber auch Privatpersonen, welche sich bei der zoll- und einfuhrumsatzsteuerrechtlichen Abwicklung für ihre bestellten Sendungen nicht vertreten lassen wollen, auf elektronischem Wege Informationen austauschen.

Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK)

Mit der IPK können Sendungen (Post-, Kurier- und andere Sendungen) bis zu einem Wert von 150 Euro und Sendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson (Geschenksendungen) bis zu einem Wert von 45 Euro angemeldet werden.

Die IPK wird online über das Zoll-Portal allen Nutzern angeboten, die nicht ATLAS- Teilnehmer sind und ist dort nach erfolgter Registrierung bzw. Anmeldung für Privatpersonen und Unternehmen unter der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" zugänglich. Für die Registrierung im Zoll-Portal wird ein ELSTER-Zertifikat oder der elektronische Personalausweis benötigt. Alternativ gelangen Sie zur IPK mit der eZOLL-App.

eZOLL-App

Mit der eZOLL-App können Privatpersonen mit Ihrem Smartphone eine Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen innerhalb der Wertgrenzen der IPK online abgeben. Sind bei der Sendung Verbote oder Beschränkungen zu beachten oder Verbrauchsteuern zu erheben, kann die Zollanmeldung nicht mit der eZOLL-App erfolgen.

Bei Geschenksendungen werden im Rahmen der zulässigen Freimengen keine Verbrauchsteuern erhoben.

Internet-Zollanmeldung-Einfuhr (IZA)

Eine elektronische (ATLAS) bzw. eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung (Internet-Zollanmeldung-Einfuhr, kurz IZA) ist immer erforderlich, wenn es sich um eine kommerzielle Sendung mit einem Wert von mehr als 150 Euro handelt (z.B. Kauf im Internet) oder wenn Besonderheiten vorliegen (z.B. bei Verboten und Beschränkungen). Die IZA kann wahlweise für alle Zollanmeldungen verwendet werden, auch für Sendungen mit einem Sachwert unter 150 Euro.

Postabfertigung von zu Hause

Für dieses Verfahren zur Zollanmeldung treten Sie in den direkten Austausch mit Ihrem Zollamt. Sie steht als vereinfachtes Verfahren nur Privatpersonen für weitergeleitete Postsendungen zur Verfügung.

Fragen und Antworten zu Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat

Post- oder Kuriersendungen aus einem Nicht-EU-Staat müssen grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Sie Zölle oder Steuern bezahlen müssen, und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab.

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