Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen.
Bei Sendungen im Postverkehr sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union sind daher dieselben kulturgutschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten wie bei Reisen in Nicht-EU-Staaten.
Näheres hierzu erfahren Sie im Bereich "Reisen in Nicht-EU-Staaten".