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Sendungen in einen Nicht-EU-Staat

Was muss ich beim Versenden von Rohdiamanten in einen Nicht-EU-Staat beachten?

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt und die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten beschränkt. Aufgrund der Beschränkungen des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses ist der "Handel" mit Rohdiamanten nur noch mit gültigem Kimberley-Zertifikat (Zertifikat) und zwischen Teilnehmerstaaten am Kimberley-Prozess möglich. Das heißt, Sie benötigten für das Versenden bzw. das Verbringen von Rohdiamanten in einen anderen Teilnehmerstaat ein gültiges Zertifikat.

Weitere Informationen zum Kimberley-Prozess in den Fachthemen

Das (Kimberley-)Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für die Rohdiamantensendung die Einhaltung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses bestätigt.

Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönlands wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und gilt als ein Teilnehmerstaat. Dieser verfügt über mehrere Gemeinschaftsbehörden, die für die Rohdiamantenprüfungen und für die Ausstellung sowie Bestätigung der Zertifikate zuständig sind.

Brauche ich auch schon bei geringer Menge oder bei geringem Wert der Rohdiamanten ein Kimberley-Zertifikat?

Weil der "Handel" mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbunden werden soll, existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für Rohdiamanten.

Bitte beachten Sie!

Verstöße gegen das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses werden ahndungsrechtlich verfolgt.

Wo und wie lasse ich mir ein Kimberley-Zertifikat ausstellen und bestätigen?

Die Rohdiamanten sind von Ihnen bei einer Gemeinschaftsbehörde zur physischen Kontrolle vorzulegen. In Deutschland werden die physischen Kontrollen von Rohdiamanten und die Ausstellung und Bestätigung von (Gemeinschafts-)Zertifikaten für die Übersendung bzw. das Verbringen aus dem Zollgebiet der Union ausschließlich von der "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" durchgeführt.

Hinweis

Beim Versand von Rohdiamanten nach Grönland sind besondere Regelungen zu beachten!
Nähere Informationen zu den Besonderheiten beim Versand von Rohdiamanten nach Grönland erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen deutschen Gemeinschaftsbehörde.

Weitere Informationen zum Versenden von Rohdiamanten in den Fachthemen

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