Zoll

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Waffen und Munition

Bei Sendungen im Postverkehr in ein Land außerhalb der Europäischen Union sowie im Internethandel mit einem Land außerhalb der Europäischen Union sind dieselben waffenrechtlichen Vorschriften einzuhalten wie bei Reisen in Nicht-EU-Staaten.

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig bei der waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, ob der beabsichtigte Postversand von Waffen oder Munition zulässig ist und ob waffenrechtliche Dokumente erforderlich sind.

Näheres hierzu erfahren Sie im Bereich "Reisen in Nicht-EU-Staaten".

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