Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Reisen mit Rohdiamanten in einen Nicht-EU-Staat

Was muss ich bei der Mitnahme von Rohdiamanten in einen Nicht-EU-Staat beachten?

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt und die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten beschränkt. Der "Handel" mit Rohdiamanten zwischen Teilnehmerstaaten am Kimberley-Prozess ist nur noch mit gültigem Kimberley-Zertifikat (Zertifikat) möglich. Das heißt, Sie benötigen für die Mitnahme bzw. das Verbringen von Rohdiamanten in einen anderen Teilnehmerstaat ein gültiges Zertifikat.
Das Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für die Rohdiamantensendung die Einhaltung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses bestätigt.

Weitere Informationen zum Kimberley-Prozess in den Fachthemen

Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönland wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und gilt als ein Teilnehmerstaat. Dieser verfügt über mehrere Gemeinschaftsbehörden, die für die Rohdiamantenprüfungen und die Ausstellung sowie Bestätigung der (Gemeinschafts-)Zertifikate zuständig sind.

Brauche ich auch schon bei geringer Menge oder bei geringem Wert der Rohdiamanten ein Kimberley-Zertifikat?

Weil der "Handel" mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbunden werden soll, existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für Rohdiamanten.

Bitte beachten Sie!

Verstöße gegen das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses werden ahndungsrechtlich verfolgt.

Wo und wie lasse ich mir ein Kimberley-Zertifikat ausstellen und bestätigen?

Die Rohdiamanten sind von Ihnen bei einer Gemeinschaftsbehörde zur physischen Kontrolle vorzulegen. In Deutschland werden die physischen Kontrollen von Rohdiamanten und die Ausstellung und Bestätigung von (Gemeinschafts-)Zertifikaten für das Verbringen bzw. die Ausfuhr aus der Europäischen Union ausschließlich von der "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" beim Zollamt Idar-Oberstein durchgeführt.

Hinweis

Bei der Mitnahme von Rohdiamanten nach Grönland sind besondere Regelungen zu beachten!
Nähere Informationen zu den Besonderheiten bei der Mitnahme von Rohdiamanten nach Grönland erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen deutschen Gemeinschaftsbehörde.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen