Verbringen von Pflanzenschutzmitteln
Sie dürfen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erworbene Pflanzenschutzmittel nur nach Deutschland verbringen, wenn
- für die Pflanzenschutzmittel eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vorliegt
und
- alle gemäß der Kennzeichnungsanforderung für Pflanzenschutzmittel (Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 547/2011) erforderlichen Angaben auf der Verpackung in deutscher Sprache angebracht sind.
Andernfalls ist ein Verbringen von Pflanzenschutzmitteln nach Deutschland verboten.
Weitergehende Informationen zu Pflanzenschutzmitteln erhalten Sie auch im Bereich Unternehmen.
Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln
Informationsstellen
Informationen zu Pflanzenschutzmitteln erhalten Sie zudem auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), des Julius-Kühn-Instituts - Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen (JKI) sowie der für Ihren Firmensitz zuständigen Pflanzenschutzbehörden.