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Regelungen der Bundesländer

Derzeit sind in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Hessen weitere Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden als gefährlich eingestuft:

Baden-Württemberg

  • Vorliegen der Kampfhundeeigenschaft im Einzelfall:

    • Bullmastiff
    • Dogo Argentino
    • Bordeaux Dogge
    • Fila Brasilero
    • Mastin Español
    • Mastino Napoletano
    • Mastiff
    • Tosa Inu

Bayern

  • Bandog
  • Tosa Inu
  • Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:

    • Alano
    • American Bulldog
    • Bullmastiff
    • Cane Corso
    • Dog Argentino
    • Dogue de Bordeaux
    • Fila Brasileiro
    • Mastiff
    • Mastin Español
    • Mastino Napoletano
    • Rottweiler
    • Perrode Presa Canario (Dogo Canario)
    • Perrode Presa Mallorquin

Hamburg

  • Vermutung der Kampfhundeeigenschaft bis zum Nachweis des Gegenteils:

    • Bullmastiff
    • Dogo Argentino
    • Dogue de Bordeaux
    • Fila Brasileiro
    • Kangal
    • Kaukasischer Owtscharka
    • Mastiff
    • Mastin Español
    • Mastino Napoletano
    • Rottweiler
    • Tosa Inu

Hessen

  • American Bulldog
  • Dogo Argentiono
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Das Einfuhrverbot nach Landesrecht ist kein absolutes Einfuhrverbot. Von den örtlich zuständigen Behörden des Bundeslands, in dem der Hund trotz eines Verbots dauerhaft gehalten werden soll, kann eine amtliche Berechtigung zum Halten des Hundes ausgesprochen werden.

Vor Antritt einer Reise sollte man sich bei Zweifeln über die Einstufung von Hunderassen als gefährliche Hunde und über die erforderlichen Dokumente bei dem zuständigen Ordnungsamt erkundigen.

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