Mitnahme von Rohdiamanten nach Deutschland
Was muss ich bei der Mitnahme von Rohdiamanten als Tourist nach Deutschland beachten?
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt und die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten beschränkt. Der "Handel" mit Rohdiamanten ist nur noch mit gültigem Kimberley-Zertifikat (Zertifikat) und zwischen Teilnehmerstaaten am Kimberley-Prozess möglich. Das heißt, Sie benötigen für die Mitnahme bzw. das Verbringen von Rohdiamanten aus einem Teilnehmerstaat durch das Zollgebiet der Union in einen anderen Teilnehmerstaat ein gültiges Zertifikat.
Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönlands wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und gilt als ein Teilnehmerstaat.
Das Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für die Rohdiamantensendung die Einhaltung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses bestätigt.
Wann ist die Mitnahme von Rohdiamanten bei einer Durchreise zulässig?
Sie ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn
- die Mitnahme bzw. das Verbringen der Rohdiamanten ausschließlich dem Zweck der Durchfuhr dient,
- der Zweck der Durchfuhr eindeutig aus dem Zertifikat hervorgeht,
- die Rohdiamanten sich in einem verschlossenen Behältnis befinden,
- von einem Zertifikat im Original begleitet werden, das von einem Teilnehmerstaat ausgestellt wurde, und
- die Rohdiamanten zur Einfuhr in einen Teilnehmerstaat bestimmt sind.
Brauche ich auch schon bei geringer Menge oder bei geringem Wert der Rohdiamanten ein Kimberley-Zertifikat?
Weil der "Handel" mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbunden werden soll, sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Mitnahme bzw. des physischen Verbringens aus einem Teilnehmerstaat durch das Zollgebiet der Europäischen Union in einen anderen Teilnehmerstaat unabhängig vom Wert und von der Menge der Rohdiamanten sowie der gewählten Beförderungsart stets einzuhalten. Es existiert daher keine Wertgrenze bzw. Freimenge für Rohdiamanten.
Bei der Mitnahme von Rohdiamanten aus/nach Grönland sind besondere Regelungen zu beachten!
Nähere Informationen zu den Besonderheiten bei der Mitnahme von Rohdiamanten aus/nach Grönland erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen deutschen Gemeinschaftsbehörde.
Weitere Informationen zum Kimberley-Prozess in den Fachthemen