Zoll

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Schutz vor Tierseuchen

Tierseuchen, wie z.B. die Schweinepest, die Vogelgrippe oder die Maul- und Klauenseuche, sind weltweit stark verbreitet. Daher besteht ständig die Gefahr der Einschleppung von Seuchen, die die Tierwelt bedrohen können.
Deshalb ist die Einfuhr von lebenden Tieren und von Erzeugnissen tierischer Herkunft grundsätzlich nur nach vorheriger Untersuchung durch die zuständigen Veterinärbehörden und mit den vorgeschriebenen Gesundheitsbescheinigungen zulässig. Daneben ist die Einfuhr auf bestimmte Eingangszollstellen beschränkt.

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