Rückkehr mit Rohdiamanten aus einem Nicht-EU-Staat
Was muss ich bei der Mitnahme von Rohdiamanten aus einem Nicht-EU-Staat beachten?
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 vom 20. Dezember 2002 wurde das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten eingeführt und die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Rohdiamanten beschränkt. Der "Handel" mit Rohdiamanten ist nur noch mit gültigem Kimberley-Zertifikat (Zertifikat) und zwischen Teilnehmerstaaten am Kimberley-Prozess möglich. Das heißt, Sie benötigen für die Mitnahme bzw. das Verbringen von Rohdiamanten aus einem anderen Teilnehmerstaat ein gültiges Zertifikat.
Das Zertifikat ist ein von einem Teilnehmer ordnungsgemäß ausgestelltes und durch eine zuständige Behörde des Teilnehmers bestätigtes Dokument, das für die Rohdiamantensendung die Einhaltung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses bestätigt.
Weitere Informationen zum Kimberley-Prozess in den Fachthemen
Die Europäische Union einschließlich des Gebiets Grönlands wird für die Zwecke des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses als ein Gebiet ohne Binnengrenzen betrachtet und gilt als ein Teilnehmerstaat. Dieser verfügt über mehrere Gemeinschaftsbehörden, die für die Rohdiamantenprüfungen und die Bestätigung der Zertifikate zuständig sind.
Wann ist die Mitnahme von Rohdiamanten bei der Einreise zulässig?
Sie ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn
- die Rohdiamanten von einem Zertifikat im Original begleitet werden, dessen Gültigkeit von einer zuständigen Behörde eines Teilnehmerstaats bestätigt wurde,
- die Rohdiamanten sich in einem versiegelten Behältnis befinden, dessen Versiegelung unverletzt ist und
- das Zertifikat die Sendung, zu der es gehört, eindeutig ausweist.
Brauche ich auch schon bei geringer Menge oder bei geringem Wert der Rohdiamanten ein Kimberley-Zertifikat?
Weil der "Handel" mit Blut- und Konfliktdiamanten unterbunden werden soll, existieren keine Wertgrenzen bzw. Freimengen für Rohdiamanten.
Verstöße gegen das Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses werden ahndungsrechtlich verfolgt.
Wo und wie lasse ich das Kimberley-Zertifikat nach der Rückkehr bestätigen?
Die Rohdiamanten sind grundsätzlich im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren zu einer Gemeinschaftsbehörde zu befördern und dort gemeinsam mit dem (Kimberley-)Zertifikat zur Prüfung vorzulegen. In Deutschland werden die physischen Kontrollen von Rohdiamanten und die Bestätigung von Zertifikaten für das Verbringen bzw. die Einfuhr in das Hoheitsgebiet der Europäischen Union ausschließlich von der "Zertifizierungsstelle für Rohdiamanten" beim Zollamt Idar-Oberstein durchgeführt.
Bei der Mitnahme von Rohdiamanten aus Grönland sind besondere Regelungen zu beachten!
Nähere Informationen zu den Besonderheiten bei der Mitnahme von Rohdiamanten aus Grönland erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen deutschen Gemeinschaftsbehörde.
Weitere Informationen zum Versandverfahren
Weitere Informationen zu den Zollverfahren