Was ist Heiratsgut?
Als Heiratsgut gelten im Zollrecht (Art. 12 Zollbefreiungsverordnung):
- Hausrat, d.h. alle persönlichen Gegenstände, Haus-, Bett- und Tischwäsche, Möbel sowie Geräte, die bestimmt sind zum persönlichen Gebrauch durch den Begünstigten oder für dessen Haushalt
- Aussteuer
- Geschenke, die üblicherweise aus Anlass einer Eheschließung überreicht werden und deren jeweiliger Wert 1.000 Euro nicht überschreitet
Es muss sich bei den Waren nicht um gebrauchte Waren handeln, allerdings darf die Art bzw. die Anzahl der jeweiligen Waren keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen.
Was ist kein Heiratsgut ?
Nicht als Heiratsgut gelten:
- alkoholische Erzeugnisse
- Tabak und Tabakwaren
- Kraftfahrzeuge
- Hochzeitsgeschenke mit einem Wert von mehr als 1.000 Euro