Erläuterungen
Die Richtlinie gewährt dem bezeichneten Personenkreis die Möglichkeit, nach dem Tod des NS-Opfers auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen zu erhalten, deren Höhe sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) orientiert.
Die Richtlinie wird von der Organisationseinheit Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen im Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) ausgeführt.
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)