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Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Datenschutzerklärung, Nutzungsbedingungen und Impressum der App "eZOLL"

Datenschutzerklärung

Allgemeines

Betreiber der eZOLL-App ist die Generalzolldirektion.

Als Bundesbehörde unterliegt die Generalzolldirektion den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Die Generalzolldirektion nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, welche Daten durch die Nutzung der eZOLL-App und des Webservices des Zoll-Portals erhoben und verarbeitet werden und wie wir die Daten der Benutzer unserer App schützen. Die Datenschutzbestimmungen zum Zoll-Portal finden Sie hier:

Datenschutzerklärung Zoll-Portal

Beim Ausfüllen der Zollanmeldung in der eZOLL-App haben Sie die Möglichkeit, sich von Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen zu lassen. Die KI wird von dem Unternehmen traide AI GmbH zur Verfügung gestellt. Die Datenschutzbestimmungen der Fa. traide AI GmbH finden Sie hier:

Datenschutzbestimmungen traide AI GmbH

Zudem können Sie bei fachlichen Fragen zur Zollanmeldung den Chatbot AURA anrufen. Der Chatbot ist in der eZOLL-App integriert.

Sie erfahren in dieser Datenschutzerklärung auch, welche Rechte Sie in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten haben und wie Sie sich mit uns in Verbindung setzen können.

Wer wird durch die DSGVO geschützt?

Die DSGVO schützt ausschließlich natürliche Personen, sogenannte "Betroffene". Die Grundsätze und Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sollen gewährleisten, dass Ihre Grundrechte und Grundfreiheiten und insbesondere Ihr Recht auf Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleiben.

Umfang der Datenverarbeitung

Die Generalzolldirektion stellt mit der eZOLL-App eine Möglichkeit zur elektronischen Abgabe von Zollanmeldungen zur Verfügung. Für die Bearbeitung der Zollanmeldungen müssen die Zollbehörden personenbezogene Daten und zollrechtlich relevante Daten verarbeiten, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Personenbezogene Daten sind Informationen, die einen unmittelbaren Bezug zu einer Person herstellen, zum Beispiel Name, Adresse oder Telefonnummer. Zollrechtlich relevante Daten sind z. B. Rechnungsdaten (Kontaktdaten Versender, Verkäufer etc.).
Für weitere im Rahmen dieser Datenschutzerklärung verwendete Begriffe verweisen wir grundsätzlich auf die Definitionen aus Art. 4 DSGVO.

Verantwortliche Stelle

Verantwortlich im Sinne der DSGVO für die Datenverarbeitung ist die

Generalzolldirektion
Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt bei der Generalzolldirektion, bei den Hauptzollämtern sowie dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) (Art. 28 DSGVO).

Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Generalzolldirektion

Für Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten sowie für weitere Informationen zur Datenschutzerklärung wenden Sie sich bitte an die/den:

Datenschutzbeauftragte/n der Generalzolldirektion
Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 303-12200
E-Mail: datenschutz.gzd­@zoll.bund.de

Darüber hinaus können Sie sich an die Datenschutzbeauftragten derjenigen Zollbehörden wenden, die jeweils bei Ihrem Anliegen tätig werden. Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie mithilfe der auf www.zoll.de angebotenen Dienststellensuche ermitteln.

Eine anonyme Meldung von Verstößen gegen Datenschutzbestimmungen ist über das entsprechende Formular in der Datenschutzerklärung zur Website möglich.

Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck der Verwendung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten gemäß Art. 4 Nr. 1 DSGVO nur, soweit dies für den Abfertigungsprozess in ATLAS-IMPOST einschließlich der Festsetzung und Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer im Postverkehr sowie den Zahlungsprozess erforderlich ist. Dabei werden keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten der in Art. 9 Abs. 1 DSGVO genannten Daten verarbeitet. Gleichwohl werden steuerlich relevante Daten verarbeitet, die Art. 9 DSGVO gleichgestellt sind.

Die in diesem Zusammenhang verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen:

  • Adressdaten natürlicher Personen

    • Vor- und Nachname
    • Adresse
  • Kontaktdaten natürlicher Personen

    • E-Mail-Adresse
    • Telefonnummer
  • Identifikationsdaten

    • EORI-Nummer
  • zollrechtlich relevante Daten

    • Rechnungsdaten (z. B. Kontaktdaten Versender, Verkäufer- und Exporteurdaten)
    • IOSS-Nummer
  • Technische Daten

    • Zoll-Portal-Token

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Sofern Sie die eZOLL-App nutzen möchten, müssen Sie im Zoll-Portal registriert sein und dort über ein Konto verfügen. In den Konten des Zoll-Portals werden personenbezogene Daten gespeichert, um sie für verschiedene e-Governmentdienste der Zollverwaltung nutzen zu können. Die Datenschutzbestimmungen zum Zoll-Portal finden Sie hier:

Datenschutzerklärung Zoll-Portal

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten zur Abfertigung von Postsendungen mittels eZOLL-App bis hin zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist der Zollkodex der Union (UZK) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission (UZK-IA) mit Einzelheiten zur Umsetzung des UZK in Verbindung mit § 21 Abs. 2 S. 1 UStG.

Durch den Download der eZOLL-App willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a und Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO. Sie können eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht finden Sie unter "Änderung dieser Datenschutzerklärung".

Weitergabe personenbezogener Daten

Mit dem Betrieb der eZOLL-App hat die Generalzolldirektion das Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) beauftragt. Die von Ihnen bei der Nutzung der eZOLL-App übermittelten personenbezogenen Daten werden daher im Auftrag der Generalzolldirektion durch das ITZBund verarbeitet (Art. 28 DSGVO).
Sofern zum Ausfüllen der Zollanmeldung die Funktion der Datenextraktion genutzt wird, werden relevante Daten zur Sendung, zum Versender und zum Empfänger von der KI erkannt und aus z.B. einer Rechnung extrahiert. Diese Daten werden nur kurzzeitig für den Zeitraum der Verarbeitung gespeichert und anschließend sofort gelöscht.

Datenlöschung und Speicherdauer

Für konkrete Verwaltungsleistungen verarbeitete personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie sie für das Besteuerungs- und Erhebungsverfahren erforderlich sind.
Das Anmeldeformular Ihrer Zollanmeldung wird an das zollinterne Fachverfahren ATLAS weitergeleitet. Dort werden nur pseudonymisierte Identifikationsmerkmale, keine Adress- oder Namensattribute, gespeichert.
Die eZOLL-App speichert das ausgefüllte Formular der Zollanmeldung sowie die Antworten von ATLAS inkl. abgerufenem Bescheid lokal auf Ihrem Gerät jeweils in einem Vorgang. Das Löschen der in der eZOLL-App gespeicherten Daten kann ausschließlich durch Sie selbst erfolgen.
Die Aufbewahrungsfrist im Fachverfahren ATLAS beträgt 10 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Zollschuld entstanden ist. Ein Löschen der Daten im Fachverfahren ATLAS kommt erst mit dem Ablauf dieser Aufbewahrungsfrist in Frage. Eine Speicherung kann jedoch über die angegebene Zeit hinaus im Falle einer (drohenden) Rechtsstreitigkeit mit Ihnen oder eines sonstigen rechtlichen Verfahrens erfolgen oder wenn die längere Speicherung durch gesetzliche Vorschriften, denen wir als Verantwortlicher unterliegen, vorgesehen ist. Wenn die durch die gesetzlichen Vorschriften vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, dass eine weitere Speicherung durch uns erforderlich ist und dafür eine Rechtsgrundlage besteht.

Empfänger der Daten

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem steuerlichen Verfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen (zum Beispiel an Finanzgerichte oder andere Behörden) weitergeben, wenn Sie dem zugestimmt haben oder die Weitergabe gesetzlich zugelassen ist.

Minderjährigenschutz

Wir fordern keine personenbezogenen Daten von Kindern und Jugendlichen an. Wissentlich sammeln wir solche Daten nicht und geben sie auch nicht an Dritte weiter.

Rechte der Betroffenen

Da wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung die nachstehenden Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.

Recht auf Auskunft

Sie können gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht unter bestimmten Umständen gemäß den gesetzlichen Vorschriften eingeschränkt sein kann.

Recht auf Berichtigung

Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung nach Art. 16 DSGVO, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind.

Recht auf Löschung

Sie können unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO das Recht, in bestimmten Fällen die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie können nach Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen.

Recht auf Widerspruch

Sie haben nach Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings ist dieses Recht eingeschränkt, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet (zum Beispiel Durchführung des Besteuerungsverfahrens).

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Sie können nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen.

Falls Sie die genannten Rechte in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die/den Datenschutzbeauftragte/n der Generalzolldirektion. Die Kontaktdaten finden Sie unter der Überschrift "Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Generalzolldirektion".

Recht auf Beschwerde

Sie können sich nach Art. 77 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

Zuständige Beschwerdestelle ist die/der

Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: 0228 997799-0
E-Mail: poststelle­@bfdi.bund.de

Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig. Durch die Weiterentwicklung unserer App oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung kann jederzeit in unserer App von Ihnen abgerufen, manuell gespeichert und ausgedruckt werden.

Nutzungsbedingungen

Registrierung/Anmeldung

Voraussetzung für die Nutzung der eZOLL-App ist eine Anmeldung über Ihr Zoll-Portal-Konto. Sofern Sie bisher noch kein solches Konto besitzen, ist eine Registrierung notwendig. Die Startseite der eZoll-App führt Sie direkt zur Webview des Zoll-Portals, wo Sie diese vornehmen können.

Für die Registrierung und Anmeldung am Zoll-Portal beachten Sie bitte die Datenschutzerklärung, das Impressum, die Erklärung zur Barrierefreiheit und den Hilfebereich des Zoll-Portals.

Datenschutzerklärung Zoll-Portal
Impressum Zoll-Portal
Erklärung zur Barrierefreiheit des Zoll-Portals
Hilfebereich des Zoll-Portals

Inhalte und Verfügbarkeit

Alle Inhalte unserer App wurden sorgfältig geprüft. Wir bemühen uns, unsere Inhalte aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Garantie für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden.

Aufgrund von systembedingten Limitierungen können technische Mängel nicht ganz ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Störungen, Unterbrechungen oder einen etwaigen Ausfall der Angebotsbereitstellung.

Auf die permanente Verfügbarkeit des Angebots wurde hoher Wert gelegt, so dass Ausfälle und Wartungsfenster nur selten auftreten sollten.

Hinweis zur Nutzung der eZOLL-App

Mit der eZOLL-App können Sie eine Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) bis zu einem Wert von 150 Euro und Geschenksendungen bis zu einem Wert von 45 Euro abgeben.
Die eZOLL-App kann zurzeit ausschließlich von Privatpersonen genutzt werden. Ein Vertretungsverhältnis ist nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass Sie als anmeldende Person für Ihren Namen und Ihre Rechnung handeln. So sind ggf. entstehende Einfuhrabgaben durch Sie zu entrichten.

Sind bei Ihrer Sendung Verbote und Beschränkungen (siehe Abschnitt "Hinweis zu Verboten und Beschränkungen") einschlägig oder Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt "Hinweis zu Verbrauchsteuern") zu erheben, kann die Anmeldung nicht mit der eZOLL-App erfolgen.
Bei Geschenksendungen werden im Rahmen der Freimengen keine Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt "Hinweis zu Verbrauchsteuern) erhoben.

In der eZOLL-App können Sie sich durch den innovativen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Eingabe Ihrer Daten unterstützen lassen (siehe untenstehende Abschnitte).
An einigen Stellen der App finden Sie einen Hinweis zu den Eingabefeldern oder dem zu bearbeitenden bzw. angezeigten Bereich. Den Hinweis können Sie sich durch Tippen auf das "i" anzeigen lassen.
Die App reagiert dynamisch auf Ihre Eingaben und wird dadurch teilweise erneut aufgebaut, um z.B. benötigte Felder ein- und nicht benötigte auszublenden.

Die in der eZOLL-App in Ihrer Zollanmeldung erfassten Daten werden am Ende unter "Überblick" angezeigt. Hier sind die Daten vor der Übermittlung an die Zollstelle zu überprüfen.

Bitte geben Sie diese Zollanmeldung zeitnah ab. Bei Überschreiten der Lagerdauer Ihrer Sendung bei der Zollstelle wird die Sendung an den Versender zurückgesandt. Ab dem 10. Tag der Lagerung fallen Lagerkosten in Höhe von mindestens 5 Euro (0,50 Euro/Tag) an, falls noch keine Zollanmeldung abgegeben wurde. Die Sendung kann für Kontrollzwecke geöffnet werden.

Sprache

Es handelt sich um ein digitales Angebot der Zollverwaltung. Der Austausch mit Behörden erfolgt in deutscher Sprache gemäß § 87 Abgabenordnung (AO). Zollanmeldungen, die nicht auf Deutsch bzw. in lateinischen Buchstaben abgegeben werden, sind nicht verarbeitbar und werden von der Zollstelle abgelehnt.
In den Datenfeldern der eZOLL-App ist die manuelle Erfassung von anderen als lateinischen Buchstaben nicht möglich, beim KI-gestützten Einlesen von Dokumenten sollten Sie dies jedoch gezielt kontrollieren und ggf. korrigieren (siehe entsprechende Abschnitte).

In den Einstellungen der eZOLL-App können Sie die Sprache der App-Oberfläche auf Englisch umstellen. Dadurch ist die ordnungsgemäße Abgabe der Zollanmeldung selbstverständlich nicht beeinträchtigt.

Hinweis zur Deutschen Post AG

Unter der Angabe "Deutsche Post" ist die Deutsche Post AG bzw. die DHL-Group gemeint.
Sie erhalten von der Deutschen Post AG als Beförderer der Sendung eine postalische Benachrichtigung, die Hinweise zur Sendung enthält. Dieses Schreiben und die darin enthaltenen Daten benötigen Sie für die Abgabe der Zollanmeldung in der eZOLL-App.
Bitte geben Sie in der App unter "Daten aus dem Schreiben der Deutschen Post" beim Ausfüllen des Feldes "LRN" (LRN = Lokale Referenznummer, welche auf Grundlage Ihrer Angaben sowie dem aktuellen Monat und Jahr generiert wird) an der jeweiligen Stelle die PÜB-Nummer, die laufende Nummer und die bearbeitende Zollstelle, die Sie als Angaben auf dem Schreiben finden, ein. Diese Daten werden nicht durch den Zoll generiert, dienen jedoch der Zuordnung der Zollanmeldung zu Ihrer Sendung.

Hinweis zu den Wechselkursen

Warenwert und Beförderungskosten sind in der Währung anzugeben, die auf der Rechnung oder einem anderen Dokument ausgewiesen ist. Bei Währungen, für die zum Zeitpunkt der Zollanmeldung kein Wechselkurs vorliegt, wird eine Fehlermeldung angezeigt. In diesem Fall können Sie die Zollanmeldung nicht mit der eZOLL-App, sondern nur im Normalverfahren (z. B. IZA, ATLAS) vornehmen.

Die Umrechnung geschieht zum maßgeblichen Zeitpunkt automatisiert. Das ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Zollanmeldung rechtswirksam durch die Zollstelle angenommen wird. Aus diesem Grund kann der in der eZOLL-App während Ihrer Dateneingabe angezeigte Wechselkurs von dem im Bescheid aufgeführten Wechselkurs in Einzelfällen abweichen. Für die Umrechnung werden die in der auf www.zoll.de angebotenen "Datenbank Wechselkurse" einsehbaren Wechselkurse herangezogen, die grundsätzlich für den jeweiligen Kalendermonat gelten.

Hinweis zu den Dropdown-Menüs

Beim Anklicken des Dropdown-Menüs bei einigen Eingabefeldern (z.B. bei den Feldern "Land" oder "Währung") öffnet sich eine Liste, aus der Sie einen Eintrag auswählen können. Die ausgewählte Option wird in das Feld übernommen. Sie können aber auch über das Suchfeld (Lupe) eine Eingabe tätigen, zu der dann passende Ergebnisse angezeigt werden. Auch hier wir die Auswahl dann in das Feld übernommen.
Am rechten Bildschirmrand befindet sich bei geöffneter Liste ein Alphabet, mit dessen Hilfe Sie schnell zu den Einträgen des jeweiligen Buchstaben gelangen. Umlaute sind separat aufgelistet.

Hinweis zur Aufnahme von Fotos

Beim Ausfüllen Ihrer Zollanmeldung können Sie sich von der KI unterstützen und lassen zollrelevante Daten aus Dokumenten extrahieren (z.B. Name und Adresse des Versenders).
Bei Auswahl der Datenübernahme über die Funktion "Foto hinzufügen" haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Foto mit der Kamera Ihres Gerätes aufzunehmen oder ein Foto aus Ihrer Galerie bzw. Ihrem Fotoalbum hochzuladen.

Wählen Sie die Fotoaufnahme aus, öffnet sich die Kamera Ihres Geräts. Hierfür müssen Sie in Ihren Geräteeinstellungen zur eZOLL-App die Berechtigung für den Zugriff auf die Kamera erteilen.
Das Dokument sollte möglichst vollflächig im Bildschirm ausgerichtet, fokussiert und hell ausgeleuchtet sein, um ein gutes Auslesen der Daten zu gewährleisten. Schalten Sie ggf. den Blitz ein. Wenn Sie mit der Aufnahme zufrieden sind, wählen Sie "Foto benutzen" aus. Die Daten werden nun übernommen und an den jeweiligen Stellen in der Zollanmeldung gelb hinterlegt dargestellt. Die von der KI übernommenen Daten sind vor dem Absenden der Zollanmeldung von Ihnen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und müssen ggf. angepasst werden.
Bei der Nutzung der Fotoaufnahme erfolgt keine Speicherung des aufgenommenen Fotos, weder in der eZOLL-App noch in Ihren persönlichen Fotos. Das Foto wird nach Übernahme der Daten in das Formular automatisiert und im Hintergrund gelöscht.

Hinweis zum Hochladen von Fotos

Beim Ausfüllen Ihrer Zollanmeldung können Sie sich von der KI unterstützen und lassen zollrelevante Daten aus Dokumenten extrahieren (z.B. Name und Adresse des Versenders).
Bei Auswahl der Datenübernahme über die Funktion "Foto hinzufügen" haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Foto z.B. von einer Rechnung mit der Kamera Ihres Gerätes aufzunehmen oder ein Foto aus Ihrer Galerie bzw. Ihrem Fotoalbum hochzuladen.

Wählen Sie das Hochladen eines Fotos aus der Galerie, öffnet sich Ihr persönliches Fotoalbum. Hierfür müssen Sie in Ihren Geräteeinstellungen zur eZOLL-App die Berechtigung für den Zugriff auf den Speicherort erteilen. Nach Auswahl der Fotos, die die Daten zu Ihrer Sendung enthalten, werden diese automatisiert in die Zollanmeldung übernommen und an den jeweiligen Stellen gelb hinterlegt dargestellt. Die von der KI übernommenen Daten sind vor dem Absenden der Zollanmeldung von Ihnen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und müssen ggf. angepasst werden.

Hinweis zum Hochladen von Dokumenten

Beim Ausfüllen Ihrer Zollanmeldung können Sie sich von der KI unterstützen lassen und zollrelevante Daten aus Dokumenten extrahieren (z.B. Name und Adresse des Versenders).

Bei Auswahl der Datenübernahme über die Funktion "Dokument hochladen" öffnet sich der Dateienspeicher Ihres Geräts. Sie können jetzt eine PDF-Datei auswählen, die hochgeladen werden soll.

Nach Auswahl der Datei, die die Daten zu Ihrer Sendung enthält, werden diese automatisiert übernommen und an den jeweiligen Stellen in der Zollanmeldung gelb hinterlegt dargestellt. Die von der KI übernommenen Daten sind vor dem Absenden der Zollanmeldung von Ihnen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und müssen ggf. angepasst werden.

Hinweis zur Warennummernsuche

Zu jeder Sendungsposition ist eine sogenannte Warennummer aus dem Zolltarif zu erfassen. Dies kann bei einer Ihnen - z.B. aus früheren Bestellungen oder durch eigenständige Ermittlung - bekannten Warennummer manuell durch direkte Eingabe in das vorgesehene Feld "Warennummer*" erfolgen.
In anderen Fällen ist eine KI-basierte Unterstützung bei der Ermittlung der Warennummer verfügbar. Beschreiben Sie hierzu im Feld "Warenbezeichnung*" die Ware so eindeutig wie möglich (Bezeichnung, Material, Zweck usw.) und lassen Sie anschließend die Warennummer ermitteln. Das Ergebnis wird in das vorgesehene Feld übernommen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Richtigkeit des ermittelten Ergebnisses.

Zur eigenständigen Ermittlung der Warennummer stehen derzeit der EZT-online und der TARIC (Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft) als Auskunftssysteme kostenlos über das Internet zur Verfügung.

EZT-online
TARIC-Auskunftsanwendung

Hinweise zur Nutzung des EZT-online und des TARIC werden auf den Seiten zum IT-Verfahren ATLAS auf der Website erteilt.

Hinweis zur Speicherung der Daten (Warennummernsuche und Dokumente)

Eine begonnene Zollanmeldung wird automatisch gespeichert und kann im Bereich "Alle Vorgänge" aus der Kachel "Entwurf" aufgerufen werden. So können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an Ihrer Anmeldung weiterarbeiten und sie absenden. In der Vorgangsliste können Sie den Entwurf auch löschen.

Wenn Sie die Datenübernahme aus einem Dokument oder Foto verwenden oder die Warennummer KI-gestützt durch die App ermitteln lassen, werden Ihre Daten für diesen Vorgang temporär verwendet. Eine Speicherung der Dateien oder Daten erfolgt in der eZOLL-App nicht.

Hinweis zur Zahlungsmethode ePayBL

ePayBL ist eine sichere Plattform zur Integration von Zahlverfahren, wie Kreditkartenzahlungen, in elektronische Geschäftsprozesse öffentlicher Verwaltungen.
Bei Auswahl der Zahlungsabwicklung über ePayBL werden Sie auf die Online-Zahlungsplattform von Bund und Ländern weitergeleitet.

Weitere Informationen zu ePayBL

Hinweis zur Nutzung des Chatbots AURA

Bei allgemeinen Fragen zum Zollrecht oder zur Anwendung der eZOLL-App können Sie den Chatbot AURA unter "Häufige Fragen" nutzen. Den Chatbot finden Sie in der App in der unteren Menüleiste.

Haftungsausschluss

Mit dem Absenden Ihres Vorgangs in der eZOLL-App geben Sie eine rechtswirksame Zollanmeldung ab. Da es sich hierbei um eine Anmeldung zur Erhebung von Einfuhrabgaben und damit einen steuerlich relevanten Vorgang handelt, können bei falschen Angaben rechtliche Konsequenzen entstehen.
Es ist daher äußerst wichtig, alle Angaben - auch diejenigen, die durch die KI-gestützten Tools der App vorgeschlagen wurden - auf Richtigkeit zu überprüfen und bei Fehlern zu korrigieren, bevor Sie Ihre Zollanmeldung übermitteln.
In der App angezeigte Hinweise und Erläuterungen sind unverbindlich. Es wird keine Rechtsberatung erteilt.

Eine Haftung der eZOLL-App, der Generalzolldirektion oder jeglicher Software-Dienstleister des Zolls ist ausgeschlossen und liegt ausschließlich bei den Nutzenden der App.

Elektronischer Bescheidabruf

Nach der Bearbeitung durch die Zollstelle wird der Einfuhrabgabenbescheid in der eZOLL-App anzeigt. Voraussetzung ist, dass Sie dem elektronischen Bescheidabruf vor dem Absenden Ihrer Zollanmeldung zugestimmt haben.
Der Bescheid ist ebenfalls im Postkorb Ihres Zoll-Portal-Kontos, zu dem Sie sich über www.zoll-portal.de anmelden können, enthalten und abrufbar.

Der Einfuhrabgabenbescheid enthält Informationen zum Einfuhrabgabenbetrag und bildet somit die Grundlage für die Zahlung. Nach Abwicklung der ggf. erforderlichen Zahlung wird die Sendung überlassen und Sie können diese am Zollamt abholen oder eine Zustellung veranlassen (siehe Punkt "Zustellung Ihrer Sendung").

Zustellung Ihrer Sendung

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Sendung an Ihre Privatadresse zustellen zu lassen, indem Sie der Deutschen Post oder einem Post- oder Kurierdienstleister Ihrer Wahl einen erneuten Beförderungsauftrag (Inlandfrankierung mit Haftung für Paketsendungen) erteilen. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie ein von Ihnen erworbenes Versandlabel (Paketmarke) an die Zollstelle übersenden. Die dazu erforderlichen Angaben zu Größe und Gewicht der Sendung erfragen Sie bitte beim zuständigen Zollamt, welches Sie dem Schreiben der Deutschen Post entnehmen können.

Hinweis zu Verboten und Beschränkungen

Der grenzüberschreitende Verkehr mit Waren und Dienstleistungen ist grundsätzlich frei. Für bestimmte Waren, Länder oder Personen sind jedoch aus verschiedenen Gründen Einschränkungen vorgesehen.
Bestimmte Waren dürfen Sie sich nur unter besonderen Voraussetzungen zuschicken lassen (z.B. mit vorheriger Genehmigung). Einige Waren dürfen Sie sich gar nicht zusenden lassen (absolutes Verbot).
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.zoll.de in den Ausführungen zum Erhalt von Sendungen aus Nicht-EU-Staaten im Bereich "Privatpersonen".

Hinweis zu Verbrauchsteuern

Verbrauchsteuern sind die Energiesteuer, die Tabaksteuer, die Alkoholsteuer, die Alkopopsteuer, die Biersteuer, die Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die Kaffeesteuer.
Hinweise zu den Freimengen, die bei Geschenksendungen anwendbar sind, erhalten Sie ebenfalls auf der Internetseite www.zoll.de.

Hinweis zum Import-One-Stop-Shop (IOSS)

Wenn sich Ihr Verkäufer im Drittland im neuen Mehrwertsteuersystem der EU registriert und die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS = Import-One-Stop-Shop) verwendet, entstehen bei Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro, die Sie außerhalb der EU kaufen, beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren (Einfuhrabgaben).
Da der Verkäufer in diesem Fall jedoch verpflichtet ist, die fälligen Abgaben über das oben genannte Mehrwertsteuersystem an die EU zu zahlen, sind diese Abgaben in der Regel bereits im Rechnungsendbetrag des Verkäufers enthalten.
Bitte beachten Sie, dass bei der Einfuhr von verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie z.B. Alkohol, Tabak und Kaffee andere Regelungen gelten.

Impressum

Herausgeber

Generalzolldirektion
Václav-Havel-Platz 6
53121 Bonn

Verantwortlicher Vertreter

Dr. Alexander Gorski
App-Fabrik Zoll
Carusufer 3 - 5
01099 Dresden
Telefon: 0228 303-0
E-Mail: ezoll-kontakt.gzd­@zoll.bund.de

Hosting

Informationstechnik Zentrum Bund (ITZBund)

Urheberrecht

© Generalzolldirektion

Das Urheberrecht liegt, sofern nicht anders gekennzeichnet, bei der Generalzolldirektion. Jede Verwendung oder Veröffentlichung von Inhalten dieser App (einschließlich Abbildungen, Screenshots, Bildschirmvideos) zu anderen als privaten Zwecken der Abgabe der Zollanmeldung ist vorbehaltlich nachstehender Ausnahme ohne vorherige Genehmigung nicht gestattet.
Für Ausnahmen von dieser Regelung ist eine Genehmigung beim Urheberrechtsinhaber einzuholen. Wird eine Genehmigung erteilt, dann ist als Quelle die eZOLL-App anzugeben und es ist sicherzustellen, dass keine Verwechslung mit Angeboten kommerzieller Anbieter möglich ist.

Die in dieser App veröffentlichten Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum der jeweiligen Inhaber. Die Verwendung des Zoll-Logos ist nicht zulässig.

Ausnahmen für die Medienberichterstattung

Für die in der Mediathek zum kostenfreien Download angebotenen Bilder und Videos, in denen die eZOLL-App vorgestellt wird, bedarf es für die Zwecke der Medienberichterstattung keiner vorherigen Genehmigung.

Eine darüberhinausgehende Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist nicht zulässig. Ebenso dürfen die Inhalte der Mediathek nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.

Die Bearbeitung aller in der Mediathek enthaltenen Bilder und Videos ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die Zollverwaltung gestattet. Setzen Sie sich diesbezüglich mit unserer Internetredaktion in Verbindung.

E-Mail: redaktion­@zoll.de

Bildrechte

Die in der eZOLL-App verwendeten Fotos und Grafiken dürfen ohne Zustimmung der Zollverwaltung nicht weiterverwendet werden.

Für die verwendeten Bilder und Grafiken wurden die Bildrechte geklärt. Für fremdes Bildmaterial liegt die Zustimmung der Rechtsinhaber vor.

Sollten Sie sich dennoch in Ihren Rechten verletzt fühlen oder möchten Sie ein Bild oder eine Grafik verwenden, setzen Sie sich bitte für Bilder mit redaktion@zoll.de und für Grafiken mit Apps.gzd@zoll.bund.de in Verbindung.

Die Verwendung des Zoll-Logos ist nicht zulässig.

Haftungsausschluss

Die eZOLL-App wird ständig gepflegt. Wir können gleichwohl keine Haftung übernehmen für

  • Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Hinweise, Erläuterungen und Angaben in der eZOLL-App,
  • Richtigkeit der Ergebnisse sowie Funktionsweise der KI-gestützten Tools, die in der e-ZOLL-App verwendet werden können (Auslesen von Daten aus Dokumenten und Ermittlung der Warennummer),
  • Aufrufbarkeit und Richtigkeit der Ergebnisse der per Webview eingebauten Seiten wie die Anmeldeseite des Zoll-Portals und der Chatbot AURA,
  • Wortlaut und Geltung der verwiesenen Rechtsvorschriften. Es gilt stets die aktuelle, amtliche Fassung, wie sie im dafür vorgesehenen offiziellen Verkündungsorgan - in der Regel Amtsblatt der Europäischen Union, Bundesgesetzblatt oder Bundesanzeiger - veröffentlicht ist.

Hinweis
Sollte es vorkommen, dass eine KI-gestützte Funktion oder Webview geändert, nicht mehr vorhanden oder funktionsunfähig ist, sind wir für einen entsprechenden Hinweis an die App-Redaktion via E-Mail an ezoll-kontakt.gzd@zoll.bund.de dankbar.

Etwaige rechtliche Hinweise und Auskünfte sind unverbindlich. Wir erteilen keine Rechtsberatung.

Soziale Medien

Die offiziellen Facebook-, X-/Twitter-, Instagram-, LinkedIn- und Mastodon-Accounts des Zolls werden vom Stabsbereich Kommunikation der Generalzolldirektion betreut.

E-Mail: socialmedia­@zoll.bund.de

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
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