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Erklärung zu der Barriere-Freiheit

Das ist eine Erklärung.

Eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit.

Barriere-Freiheit bedeutet:

Alles ist für jeden Menschen zu verstehen.

Und jeder Mensch kann alles erreichen.

Und jeder Mensch kann tun, was auch andere Menschen tun können.

Auch wenn die Menschen zum Beispiel körperlich eingeschränkt sind.

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit gilt für die Internet-Seite von der General-Zoll-Direktion.

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit steht auf der Internet-Seite:
www.zoll.de

Warum gibt es auf der Internet-Seite eine Erklärung zu der Barriere-Freiheit?

Wir sind eine öffentliche Stelle.

Das steht in der Richt-Linie von der Europäischen Union.

Die Europäische Union wird EU abgekürzt.

EU-Richt-Linie bedeutet:

Wie sich alle Länder in Europa bei bestimmten Dingen verhalten sollen.

Und dass sich alle Länder dann gleich verhalten sollen.

Die EU-Richt-Linie hat die Zahl 2 0 1 6 / 2 1 0 2.

Mit dieser Zahl kann man die Richt-Linie leichter suchen.

Eine Richt-Linie ist ungefähr so etwas wie ein Gesetz.

Man sollte sich daran halten.

Wir wollen uns daran halten.

Und wir wollen uns auch an das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz halten.

Das ist ein langes Wort.

Es kann deshalb BGG abgekürzt werden.

Das BGG sorgt für Gerechtigkeit.

Damit benachteiligte Menschen genauso gut behandelt werden wie ganz gesunde Menschen.

Und wir wollen uns an die Barriere-Freie-Informations-Technik-Verordnung halten.

Das ist auch ein langes Wort.

Es kann deshalb BITV 2.0 abgekürzt werden.

Die BITV 2.0 sorgt für einfach erklärte Internet-Seiten.

Und für gut zu verstehende Internet-Seiten.

Für jeden Menschen.

Das Internet soll für alle Menschen barriere-frei sein.

Dafür gibt es:

  • die Richt-Linie 2 0 1 6 / 2 1 0 2 von der Europäischen Union
  • das BGG
  • die BITV 2.0

Wir wollen alle Gesetze einhalten.

Damit unsere Internet-Seite für alle Menschen barriere-frei ist.

Wer bestimmt über die Barriere-Freiheit im Internet?

Es gibt besondere Anforderungen für die Barriere-Freiheit im Internet.

Man muss also bestimmte Regeln einhalten.

Die Regeln stehen in der BITV 2.0.

Das Gesetz zu den Regeln ist das BGG.

Ein Gesetz besteht meistens aus vielen Bestimmungen.

Die Bestimmungen heißen Paragraphen.

Das Zeichen für Paragraph ist das: §

Jeder Paragraph hat eine eigene Nummer.

Damit man sie besser suchen kann.

Der §12 d im BGG sorgt für bessere Regeln für die Barriere-Freiheit.

Wegen dem BGG gibt es nun auch gute Regeln in der BITV 2.0.

In dem § 3 und § 4 von der BITV 2.0 stehen die Regeln für ein barriere-freies Internet.

Die Internet-Seiten müssen aber selbst überprüft werden.

Von den Menschen, die sie gemacht haben.

Und die sich um die Internet-Seiten kümmern.

Dafür gibt es eine Selbst-Prüfung.

Die kann man im Internet machen.

Dann wird einem gezeigt, was noch barriere-frei gemacht werden muss.

Wie barriere-frei ist unsere Internet-Seite jetzt?

Unsere Internet-Seite hat die Selbst-Prüfung auch gemacht.

Dabei wurden aber unsere digitalen Dokumente nicht geprüft.

Digitale Dokumente bedeutet:
Dateien zum Downloaden.

Digitale Dokumente mit Barrieren werden nach und nach ausgetauscht.

Und zwar durch barriere-freie Dokumente.

Oder ähnliche barriere-freie Dokumente.

Die Überprüfung hat ergeben:

  • Viele Inhalte unserer Internet-Seite halten die Gesetze zu der Barriere-Freiheit ein.
  • Inhalte mit Barrieren werden nach und nach gegen barriere-freie Inhalte ersetzt.

Wann wurde die Erklärung zu der Barriere-Freiheit geschrieben?

Die Erklärung zu der Barriere-Freiheit wurde am 12. August 2 0 2 0 geschrieben.

Einmal im Jahr wird sie über-prüft.

Und wenn nötig über-arbeitet.

Wo kann ich eine Barriere melden?

Sie können uns schreiben.

Oder Sie können uns anrufen.

Wenn Ihnen eine Barriere auf unserer Internet-Seite auf-gefallen ist.

Oder wenn Sie eine Frage haben.

Zum Beispiel, wie wir an der Barriere-Freiheit arbeiten.

Oder wenn Sie uns etwas mitteilen möchten.

Hier können Sie uns erreichen:

General-Zoll-Direktion
Internet-Redaktion
Telefon-Nummer: 0 3 5 1 / 4 4 8 3 4 2 2 2
E-Mail: redaktion­@zoll.de

Oder klicken Sie hier:
Barrieren melden

Dann können Sie uns direkt schreiben.

Schlichtungs-Verfahren

Vielleicht ist Ihnen eine Barriere aufgefallen.

Und Sie haben uns das auch mitgeteilt.

Aber Sie sind noch immer nicht zufrieden.

Dann können Sie sich an die Schlichtungs-Stelle wenden.

Schlichtungs-Stelle bedeutet:
Gerechte Menschen, die helfen sich zu einigen.

Die Menschen bei der Schlichtungs-Stelle suchen eine faire Lösung.

Damit der Streit nicht vor einem Gericht geklärt werden muss.

Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.

Man braucht dafür keinen Anwalt.

Im BGG gibt es eine Bestimmung für eine Schlichtungs-Stelle.

Das steht im § 16 BGG.

Klicken Sie hier drauf:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Wenn Sie noch mehr zu dem Schlichtungs-Verfahren wissen möchten.

Hier erfahren Sie zum Beispiel, wie man einen Antrag auf Schlichtung stellt.

Sie können der Schlichtungs-Stelle auch direkt schreiben.

Klicken Sie dafür hier:
info­@schlichtungsstelle-bgg.de

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