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Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung

Verleih von Arbeitnehmern

Wenn Sie einen Leiharbeitnehmer an einen Entleiher in Deutschland überlassen wollen, benötigen Sie eine deutsche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen eine Erlaubnis nur erteilt werden kann, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) ansässig sind. Arbeitnehmerüberlassung von außerhalb des EWR ist nicht möglich.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Folgen bei illegalem Ver- und Entleih
Mindestarbeitsbedingungen

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