Verleih von Arbeitnehmern
Wenn Sie Ihre Arbeitnehmer einem anderen zur Arbeit überlassen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Diese Erlaubnis erteilen die Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Kiel und Nürnberg. Sie müssen sie dort schriftlich beantragen.
Entleih von Arbeitnehmern
Wenn Sie sich Arbeitnehmer ausleihen möchten, achten Sie darauf, dass der Verleiher über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.
Ausführliche Informationen finden Sie hier: