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Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung

Verleih von Arbeitnehmern

Wenn Sie Ihre Arbeitnehmer einem anderen zur Arbeit überlassen wollen, benötigen Sie im Regelfall eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung.
Diese Erlaubnis erteilen die Agenturen für Arbeit Düsseldorf, Kiel und Nürnberg. Sie müssen sie dort schriftlich beantragen.

Entleih von Arbeitnehmern

Wenn Sie sich Arbeitnehmer ausleihen möchten, achten Sie darauf, dass der Verleiher über die erforderliche Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt.

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung
Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung
Unterrichtungspflichten des Entleihers bei grenzüberschreitender Arbeitnehmerüberlassung
Folgen bei illegalem Ver- und Entleih
Mindestarbeitsbedingungen

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