Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Beauftragung von Beziehern von Sozialleistungen

Beauftragen Sie Sozialleistungsempfänger, also Personen, die beispielsweise

  • Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder
  • Bürgergeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

erhalten, mit der Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen, müssen Sie Folgendes beachten:

Bezieher von Sozialleistungen sind verpflichtet, dem zuständigen Sozialleistungsträger, zum Beispiel der Agentur für Arbeit, die Beschäftigungsaufnahme und alle sonstigen leistungserheblichen Tatsachen anzuzeigen sowie vom Arbeitgeber die Ausstellung oder Abgabe einer entsprechenden Bescheinigung zu verlangen. Änderungen, die ihren Leistungsanspruch beeinflussen können, sind unverzüglich mitzuteilen.

Der zuständige Sozialleistungsträger entscheidet im Einzelfall, ob und in welchem Umfang sich ein zulässigerweise neben dem Bezug von Sozialleistungen erzieltes Einkommen auf die Sozialleistung auswirkt.

Ein Sozialleistungsempfänger, der seinen sich aus Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, arbeitet schwarz.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Bußgeld belegt werden können, wenn Sie Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang von Schwarzarbeitern ausführen lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG).

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen