Erhalten Sie Sozialleistungen und beabsichtigen eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen, beachten Sie auch, dass Sie verpflichtet sind, die leistungsgewährende Stelle sofort zu benachrichtigen.
Wenn Sie zu Unrecht Sozialleistungen erhalten haben, müssen Sie diese zurückzahlen, soweit die Bewilligung aufgehoben wird.
Weitere Informationen über Folgen bei Nichtbeachtung
Wegen näherer Einzelheiten wird auf das Merkblatt für Arbeitslose (Merkblatt 1) und das Merkblatt Bürgergeld der Bundesagentur für Arbeit auf deren Internetseite hingewiesen.