Neben den außenwirtschaftsrechtlichen Beschränkungen, die sich auf bestimmte Güter beziehen, bestehen des Weiteren sogenannte "Bereitstellungsverbote" gegenüber bestimmten Ländern oder Personen, Einrichtungen oder Organisationen.
Dies bedeutet, dass zum einen die Bereitstellung von Finanzmitteln und/oder technischer Hilfe zum anderen die Bereitstellung von Finanzmitteln und/oder wirtschaftlichen Ressourcen an bestimmte Personen, Einrichtungen oder Organisationen untersagt sein kann.
Derartige Regelungen dienen dazu, die Finanzierung des Terrorismus sowie die Finanzierung militärischer Aktivitäten bestimmter militanter nichtstaatlicher Personengruppen oder Regierungen in den betroffenen Ländern zu unterbinden.
Hieraus können sich unter anderem generelle Ein-, Aus- und Durchfuhrverbote von Waren von bestimmten Lieferanten bzw. an bestimmte Empfänger ergeben.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in den Fachthemen.