Neben den Beschränkungen, die sich auf bestimmte Güter, das heißt auf den Warenverkehr, beziehen, gibt es auch Beschränkungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs.
Hierbei handelt es sich vorwiegend um Dienstleistungen im technischen Bereich. Man spricht daher auch von technischer Unterstützung oder technischer Hilfe.
Unter technischer Unterstützung sind vorwiegend Tätigkeiten, wie beispielsweise die
- Reparatur oder Wartung,
- Entwicklung oder Herstellung und
- Montage oder Erprobung,
aber auch jede andere Form von Dienstleistungen im technischen Bereich zu verstehen.
Dies umfasst weiterhin beispielsweise auch eine
- Unterweisung oder Ausbildung oder
- (allgemein gesprochen) die Weitergabe technischer Kenntnisse und Fertigkeiten.
Es ist unerheblich, ob die Unterstützung in mündlicher, telefonischer, elektronischer oder schriftlicher Form erfolgt.
Die gegebenenfalls zuständige Genehmigungsbehörde hierfür ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden Sie in §§ 49 bis 53 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie in den verschiedenen einzelnen EU-Verordnungen.
Weiterführende Informationen zu den Beschränkungen im Dienstleistungsverkehr