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Handels- und Vermittlungsgeschäfte für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter)

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Handels- oder Vermittlungstätigkeiten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck tätigen oder tätigen möchten, müssen Sie bestimmte Informations- und Genehmigungspflichten beachten.

Vermittlungstätigkeiten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck bedürfen einer Genehmigung, wenn Sie oder Ihr Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber unterrichtet wurden, dass die Güter für eine kritische Verwendung (das heißt Verwendung im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder mit Flugkörpern für diese Waffen bzw. für eine konventionelle militärische Endverwendung) bestimmt sind oder bestimmt sein können. Die Vermittlung darf nicht ohne Genehmigung des BAFA vorgenommen werden.

Hinweis

Bitte beachten Sie jedoch, dass auch Sie zur Weitergabe von Informationen verpflichtet sind: Ist Ihnen bekannt, dass die Güter für die oben genannten kritischen Zwecke bestimmt sind, sind Sie dazu verpflichtet, das BAFA zu informieren. Das BAFA entscheidet in diesem Fall darüber, ob es eine Genehmigungspflicht anordnet. Die Vermittlungstätigkeit darf erst dann vorgenommen werden, wenn das BAFA eine entsprechende Entscheidung getroffen hat.

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