Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Handels- oder Vermittlungstätigkeiten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck tätigen oder tätigen möchten, müssen Sie bestimmte Informations- und Genehmigungspflichten beachten.
Vermittlungstätigkeiten für Güter mit doppeltem Verwendungszweck bedürfen einer Genehmigung, wenn Sie oder Ihr Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber unterrichtet wurden, dass die Güter für eine kritische Verwendung (das heißt Verwendung im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder mit Flugkörpern für diese Waffen bzw. für eine konventionelle militärische Endverwendung) bestimmt sind oder bestimmt sein können. Die Vermittlung darf nicht ohne Genehmigung des BAFA vorgenommen werden.