Zoll

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Genehmigungserteilung

Der Antrag für die Genehmigung von Handels- und Vermittlungsgeschäften ist an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu richten.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt die Inanspruchnahme von Verfahrenserleichterungen in Betracht (Allgemeine Genehmigungen). In diesen Fällen ist kein Genehmigungsantrag erforderlich.

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