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Handels- und Vermittlungsgeschäfte

Sofern Sie oder Ihr Unternehmen Handels- und Vermittlungsgeschäfte für Rüstungsgüter, Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter) oder andere Embargo-Güter tätigen oder tätigen möchten, müssen Sie bestimmte Genehmigungspflichten oder Verbote beachten.

Sie oder Ihr Unternehmen sind von diesen Regelungen dann betroffen, wenn Sie oder ihr Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind. Die Genehmigungspflichten oder Verbote betreffen Vermittlungs- oder Handelstätigkeiten für Güter, die sich in einem Drittland befinden und die für einen Empfänger in einem anderen Drittland bestimmt sind. Es ist dabei unerheblich, dass diese Güter zu keinem Zeitpunkt in oder durch das deutsche Wirtschafts- oder das Gemeinschaftsgebiet gebracht werden.

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