Zur Steuerung der auf dem Markt verfügbaren Menge und zur Sicherung des Preisniveaus hat die Europäische Union Produktionsregelungen für Zucker eingeführt.
Mit dem Auslaufen der Zuckerquote zum 30.09.2017 sind die Produktionsregelungen weitgehend weggefallen.
Als Marktregulierungsinstrument besteht jedoch weiterhin die private Lagerhaltung, die die Europäische Union einsetzen kann, um das Preisniveau für Zucker stabil zu
halten.
Im Falle der Ausschreibung einer privaten Lagerhaltung können die Zuckerhersteller auf Antrag eine vereinbarte Menge an Weißzucker für eine festgelegte Zeit bei sich einlagern und hierfür eine Beihilfe erhalten.
Zuständig für die Gewährung der Beihilfen und die Überwachung der Einhaltung der Lagerbedingungen ist in der Bundesrepublik Deutschland die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.