Waren, für die die Verbrauchsteuer bereits entrichtet wurde, können Sie ohne verbrauchsteuerrechtliche Beschränkungen innerhalb Deutschlands befördern.
Bei Kontrollen (z.B. durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege) müssen Sie jedoch die Herkunft der Ware angeben und die Versteuerung nachweisen.
Dass die Ware bereits versteuert wurde, ist beispielsweise daran zu erkennen, dass sie auf üblichem Wege käuflich ist (z.B. in einem Einzelhandelsgeschäft oder einer Tankstelle).