Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Beförderung von versteuerten Waren

Waren, für die die Verbrauchsteuer bereits entrichtet wurde, können Sie ohne verbrauchsteuerrechtliche Beschränkungen innerhalb Deutschlands befördern.

Bei Kontrollen (z.B. durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege) müssen Sie jedoch die Herkunft der Ware angeben und die Versteuerung nachweisen.

Dass die Ware bereits versteuert wurde, ist beispielsweise daran zu erkennen, dass sie auf üblichem Wege käuflich ist (z.B. in einem Einzelhandelsgeschäft oder einer Tankstelle).

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen